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* Mittwoch, den 7. Mai 2008

Betrug mit Marihuana


Konstanz (swb). Die Staatsanwaltschaft Konstanz hat vor der Großen Jugendstrafkammer des Landgerichts Konstanz Anklage gegen einen 19-jährigen Konstanzer erhoben. Ihm wird zur Last gelegt, im Sommer/Herbst 2007 in mehreren Fällen Drogen erworben und damit Handel getrieben zu haben. Insgesamt soll er 2 Kilogramm Haschisch, 50 Gramm Marihuana sowie 70 Gramm Kokain guter Qualität auf der Konstanzer Drogenszene gewinnbringend umgesetzt haben. Dem Angeschuldigten wird darüber hinaus zur Last gelegt, im November 2007 gemeinschaftlich mit drei weiteren Beteiligten einen Kaufinteressenten "l;abgezockt"l; zu haben. Dem Interessenten sei zum Schein ein Kilogramm Marihuana zum Preis von 1.500 Euro angeboten worden. Als sich dieser zur erhofften Abwicklung des "l;Deals"l; in die Konstanzer Wohnung des Angeschuldigten begeben habe, hätten der Angeschuldigte und seine Komplizen entsprechend vorgefasster Absicht durch Drohung mit einem Messer die Herausgabe des Kaufgeldes gefordert. Das Opfer habe vergeblich versucht zu fliehen, sei von den Tätern auf der Treppe gestellt worden und habe schließlich den Geldbetrag in Höhe von 1.500,- Ä diesen überlassen, nachdem ihm der Angeschuldigte das Messer zur Drohung an den Hals gehalten habe. Der Angeschuldigte befindet sich in Untersuchungshaft. Betrug mit Marihuana Konstanz (swb). Die Staatsanwaltschaft Konstanz hat vor der Großen Jugendstrafkammer des Landgerichts Konstanz Anklage gegen einen 19-jährigen Konstanzer erhoben. Ihm wird zur Last gelegt, im Sommer/Herbst 2007 in mehreren Fällen Drogen erworben und damit Handel getrieben zu haben. Insgesamt soll er 2 Kilogramm Haschisch, 50 Gramm Marihuana sowie 70 Gramm Kokain guter Qualität auf der Konstanzer Drogenszene gewinnbringend umgesetzt haben. Dem Angeschuldigten wird darüber hinaus zur Last gelegt, im November 2007 gemeinschaftlich mit drei weiteren Beteiligten einen Kaufinteressenten "l;abgezockt"l; zu haben. Dem Interessenten sei zum Schein ein Kilogramm Marihuana zum Preis von 1.500 Euro angeboten worden. Als sich dieser zur erhofften Abwicklung des "l;Deals"l; in die Konstanzer Wohnung des Angeschuldigten begeben habe, hätten der Angeschuldigte und seine Komplizen entsprechend vorgefasster Absicht durch Drohung mit einem Messer die Herausgabe des Kaufgeldes gefordert. Das Opfer habe vergeblich versucht zu fliehen, sei von den Tätern auf der Treppe gestellt worden und habe schließlich den Geldbetrag in Höhe von 1.500,- Ä diesen überlassen, nachdem ihm der Angeschuldigte das Messer zur Drohung an den Hals gehalten habe. Der Angeschuldigte befindet sich in Untersuchungshaft.

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