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Wie war das
mit dem Birnbaum?
Radolfzell (mg). Eine Verfahrenseinstellung, die für beide Parteien annehmbar war, ergab sich letzte Woche vor dem Radolfzeller Amtsgericht. Bei dem Prozess gegen den Geschäftsführer einer Radolfzeller Bau- und Immobilienfirma ging es um einen Verstoss gegen die Baumschutzsatzung.
Dem Mann wurde angelastet, das Wurzelwerk eines über 50 Jahre alten Birnbaumes durch Baumaßnahmen wissentlich geschädigt zu haben. Wie Umweltamtsleiterin Isolde Korb aussagte, hätten auf dem Grundstück außerdem nicht genehmigte Baumfällungen stattgefunden. Diese wurden jedoch nachträglich vom Radolfzeller Umweltamt genehmigt, da die Bäume im Zuge des Bauvorhabens sowieso im Weg gewesen wären. Das Amt widerrief dann aber einige Tage später die Genehmigung zum Fällen des Birnbaumes. Die Baugenehmigung erfolgte mit dem Verweis auf Baumerhaltung und entsprechende Pflegemaßnahmen. Dies sei jedoch nicht geschehen, so Korb.
Bei der Erschließung sowie dem Bau der Garage und der Einfahrt wurde etwa die Hälfte der Wurzeln entfernt, was die Standfestigkeit und somit die Sicherheit des Baumes so sehr einschränkte, dass zwischenzeitlich der Fällung von Seiten der Stadt zugestimmt wurde. Vereinbart wurden Ersatzpflanzungen, die der Beklagte auf eigene Kosten durchführen ließ.
Dass er nun aber auch noch ein Bußgeld von 3 000 Mark zahlen sollte, sah der Mann nicht ein. Er verwies auf ein von ihm erstelltes Baum-Gutachten, welches besagte, dass das Wurzelwerk durch den Gehwegbau vor etwa 20 Jahren, eine Maßnahme der Stadt, schon stark beschädigt worden war. Da die Schuldfrage nicht eindeutig geklärt werden konnte, entschied Strafrichter Dold die Einstellung des Verfahrens. Den vom Verteidiger gewünschten Freispruch gab es am Ende zwar nicht; dafür bleibt geteilte Schuld nun nur noch halbe Schuld..

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