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* Mittwoch, den 6. August 2008

"Ein guter Kompromiss"

Neue Variante des Rauchverbots

Singen (re). "In kleinen Kneipen darf wieder geraucht werden," so lautet der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe von letztem Mittwoch. Damit lockerten die Verfassungsrichter das seit dem 1. August 2007 wirksame Rauchverbot. Nun müssen bis Ende 2009 die Länder entscheiden, ob gerecht verteilte Ausnahmen zugelassen werden oder ob ein Verbot ohne Schlupflöcher durchgesetzt wird. Bis dahin herrscht Verwirrung. In Baden-Württemberg darf laut Beschluss seit Mittwoch bis zum Zeitpunkt der endgültigen Entscheidung in Kneipen geraucht werden, deren Bewirtungsfläche kleiner als 75 Quadratmeter ist, in denen keine "zubereiteten Speisen" angeboten werden und Minderjährige keinen Zutritt haben. Außerdem muss die Kneipe als Raucherzone mit einem Türschild gekennzeichnet sein. Doch schon die Flächenangabe wird zur gesetzlichen Grauzone. Gilt die Bemaßung nun für die gesamten Räumlichkeiten, oder ist die Theke etwa ausgenommen? Auch bei den so genannten "zubereiteten Speisen" sind sich die Wirte nicht einig, ob nun ein belegtes Brot oder ein gemischter Salat dazuzählen oder nicht. Für größere Gastronomiebetriebe gilt weiterhin, dass nur in abgetrennten Räumen und in Festzelten geraucht werden darf. In Diskotheken herrscht striktes Rauchverbot. Die Singener Wirte nehmen den neuen Beschluss gelassen hin. "Wir haben seit 1. August letzten Jahres komplettes Rauchverbot eingeführt. Die Resonanz war zu 90 Prozent positiv,Ò berichtet Markus Jäger vom Hegauhaus in Singen. "Da wir ein Speiserestaurant sind, betrifft uns die neue Regel zwar nicht, aber ich finde die Änderung für die kleineren Kneipen gut. Alles andere war nicht praxisorientiert." Auch Café-Schröder-Besitzer Edgar Deschler findet den Beschluss "einen guten Kompromiss". Er werde aber die Trennung von Raucher- und Nichtraucherbereich beibehalten, weil so jeder Gast selbst entscheiden könne, ob er sich dem Rauch aussetzen möchte oder nicht. In Spanien gelte beispielsweise die Regel, dass jeder Kneipenbesitzer selbst entscheiden könne, ob bei ihm Rauchverbot herrsche, berichtet Deschler, der gerade in Spanien war. Falls geraucht werden darf, müsse die Kneipe aber gekennzeichnet sein, was zur Folge habe, dass eben jede Kneipe ein Raucherschild hat. Dies sei seiner Meinung nach nicht Sinn des Gesetzes. "Von vorneherein eine einheitliche Regelung", das wäre hingegen für Chez-Leon- Besitzer Beshiri Ramazan eine konsequente Lösung gewesen. Ihn betreffe der neue Beschluss nicht, aber auch das bisherige Rauchverbot sei für ihn nur schwer umsetzbar. Seine Gäste müssen zum Rauchen vor die Tür, da die Räumlichkeiten keinen separaten Raum zulassen. Doch er sieht es positiv. "In der Tat verliert man dadurch einerseits Gäste, andereseits gibt es immer mehr Leute, die die rauchfreie Atmosphäre schätzen." Und auch Andreas Rüd, Inhaber des Café RüdÕs, nimmt die Gesetzeslockerung nicht in Anspruch, obwohl er rein flächenmäßig das Rauchverbot in seinem Café aufheben könnte. Er wolle auf keinen Fall den Verkauf von Speisen aufgeben. "Gut finde ich aber, dass zum ersten Mal über die Wettbewerbsverzerrung gesprochen wird, denn auch ich habe keine Möglichkeit, einen extra Raucherraum einzurichten," so Rüd. "Für mich ist der Beschluss jedoch keine Lockerung, sondern der Übergang zum totalen Rauchverbot." Die Singener Wirte haben sich demnach trotz teilweise spürbaren Umsatzeinbußen mit dem Rauchverbot abgefunden, jeder hat für sich eine Lösung gefunden. Der neue Beschluss wird aber überwiegend positiv gesehen.

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