
28.07.10
Karlsruhe: Meissner-Urteil ist rechtskräftig
Verurteilter muss lebenslängliche Freiheitsstrafe verbüßen
Karlsruhe/ Konstanz (swb). Das Urteil in der Mordsache Meissner ist rechtskräftig. Das teilte das Landgericht Konstanz am heutigen Mittwoch mit.
Dem zur Tatzeit 56jährigen Angeklagten wurde vorgeworfen, am Abend des 26. Juni 2009 in Singen die Unternehmerin Rosemarie Meissner in ihrem Haus mit Hammerschlägen auf den Kopf ermordet zu haben. Die 4. Strafkammer des Landgerichts Konstanz verurteilte den Angeklagten am 3. Juni wegen Mordes zu einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe.
Die hiergegen eingelegte Revision des Verurteilten hat der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 14. Juli ( 1 StR 284/10) nun als unbegründet verworfen. Die Entscheidung vom 3. Februar ist somit rechtskräftig, teilte die Pressestelle des Gerichts mit.
Von: Oliver Fiedler

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