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Konfessioneller Sündenfall
von
Matthias Biehler
Berlin
war der Sündenfall. Anfang November genehmigte das Berliner
Oberlandesgericht (OLG) der sogenannten Islamischen Föderation
den Religionsunterricht an Berliner Schulen und löste eine
Lawine in ganz Deutschland aus. Rechtskraft hat das Urteil noch
nicht erreicht. Eine Revision haben die Richter am OLG nicht zugelassen.
Die Berliner Schulsenatorin will jedoch Beschwerde gegen das Urteil
einreichen. Zwar ist Berlin in Sachen Religionsunterricht nicht
mit dem Rest der Republik vergleichbar, denn der Unterrichtsbesuch
ist im Lande Berlin freiwillig. Dennoch bleiben viele Fragen offen,
denn mit der Entscheidung wurden Begehrlichkeiten von Schleswig
bis Konstanz geweckt. Auch in Baden-Württemberg hat das Berliner
Urteil eine heftige Debatte ausgelöst. Und Landesregierung
in Erklärungsnotstand gebracht. Zwei Anträge muslimischer
Religionsgemeinschaften liegen derzeit im Kultusministerium Baden-Württembergs
zur Prüfung. Es stellt sich die Frage, ob einer großen
Glaubensgemeinschaft der Religionsunterricht in der Schule verwehrt
werden kann. Zumindest solange andere Konfessionen in diesem Land,
das sich der religiösen Neutralität verpflichtet hat,
dieses Recht zugebilligt bekommen.
Die
Alternative wäre eine einfache. Und faktisch wird sie schon
vollzogen. In Baden-Württemberg heißt das Zauberfach
Ethik. In Nordrhein-Westfalen läuft der Schulversuch "Praktische
Philosophie", der religions- und weltanschaulich neutral
den Schülern und Schülerinnen als Ersatz zum konfessionsgebundenen
Religionsunterricht Wertorientierungen vermitteln soll.
Denn
gerade in der Zeit der Globalisierung sollte Jugendlichen in der
Schule mehr vermittelt werden, als nur der Sinn - oder Unsinn
- der eigenen Konfession. Der Blick über Konfessionsgrenzen
hinweg sollte zum Prinzip werden. Denn zweifellos ist in unserer
Gesellschaft auch für junge Menschen, die einen Glauben ablehnen,
die Kenntnis kirchenhistorischer Zusammenhänge kein Fehler.
Der Blick dazu sollte aber nicht nur in das alte und neue Testament
führen, sondern auch in den Koran.
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