Kantonsstraße kann den steigenden Verkehrsfluss bald nicht mehr bewältigen
Ausbau der J15 mit neuer Studie visioniert

Zoll Bietingen | Foto: Das Zollamt Bietingen ist inzwischen das zweitgrößte Verkehrstor in die Schweiz. swb-Bild: of
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Thayngen/ Schaffhausen. Der Grenzübergang in Thayngen-Bietingen ist neben Basel der Bedeutendste zwischen Deutschland und der Schweiz. In den letzten 15 Jahren hat das Verkehrsaufkommen am Zoll um 50 Prozent zugenommen. Die heutige Kantonsstrasse J15 zwischen Thayngen und Herblingen stösst an die Kapazitätsgrenze und soll deshalb langfristig ausgebaut werden. Bevor der Kanton die Strasse per 2020 an den Bund abgetreten wird, haben Kanton und IVS in einer gemeinsamen Studie die Ausbaumöglichkeiten untersucht. Es wird eine Variante vorgeschlagen, die wesentlich günstiger ist als die Ausbauvariante, die vor 10 Jahren aufgezeigt wurde.

Die Entwicklung des Verkehrs auf der heutigen Kantonsstrasse J15 beziehungsweise dem zukünftigen Nationalstrassenabschnitt zwischen Thayngen und Schaffhausen ist beeindruckend. Täglich werden am Zollübergang Thayngen-Bietingen circa 1‘700 Lastwagen abgewickelt. Der durchschnittliche tägliche Verkehr an einem Werktag über beide Richtungen gemessen beträgt auf der zweispurigen Kantonsstrasse 22‘500 Fahrzeuge. In der Spitzenstunde verkehren rund 1‘000 Fahrzeuge pro Richtung. Die Leistungsgrenze der J15 wird in den kommenden Jahren erreicht und mit zunehmendem Verkehr steigt das Unfallrisiko. Die Regierung des Kantons Schaffhausen und die Industrie- und Wirtschafts- Vereinigung Schaffhausen IVS erachten einen Ausbau der zweispurigen Strasse durch das Fulachtal deshalb langfristig als unumgänglich.

Im Jahr 2008 wurde unter Federführung des Kantons Schaffhausen eine sogenannte Zweckmässigkeitsbeurteilung (ZMB) zum Ausbau der Nationalstrasse zwischen Uhwiesen und Thayngen erarbeitet. Zwischen Herblingen und Thayngen wurde eine sehr kostenintensive Verlegung der heutigen Kantonsstrasse J15 in einen nordseitigen Tunnel «Erlisbüel» vorgeschlagen. Der Kanton Schaffhausen und die IVS haben in einer gemeinsamen Studie diese Variante kritisch überprüft.

Aufgrund der geschützten Flachmoore und der bestehenden Eisenbahnlinie ist ein durchgehender, offener Ausbau der J15 im Fulachtal auf vier Spuren nicht möglich. Damit wird eine zumindest teilweise Verlegung der Strasse in einen Tunnel gemäss ZMB bestätigt. Die Tunnellänge kann aber wesentlich kürzer gehalten werden, als dies ursprünglich vorgeschlagen wurde. Zudem soll die bestehende Strasse im Fulachtal in Fahrtrichtung Nord weiterhin genutzt werden. Der Bau eines im kantonalen Richtplan enthaltenden Wildtierübergangs ist vorgesehen. Falls dann in Jahrzehnten das Fulachtal ganz vom Verkehr befreit werden soll, ist dies mit dem Bau einer zweiten Tunnelröhre möglich. Die in der Studie vorgeschlagene Bestvariante weist mit 420 Millionen Franken wesentlich günstigere Baukosten aus als die Referenzvariante aus der ZMB, die auf der heutigen Preisbasis auf 750 Millionen Franken käme.

Mit dem Bundesbeschluss zum Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrsfonds (NAF) bzw. dem Beschluss zur Erweiterung des Nationalstrassennetzes (Neuer Netzbeschluss NEB) wird die Kantonsstrasse J15 per 1. Januar 2020 an den Bund übertragen. Der Kanton Schaffhausen wird die vorliegende Studie im Rahmen dieser Strassenabtretung dem Bundesamt für Strassen vorlegen und weitere Planungsschritte fordern. Voraussichtlich im Jahr 2023 wird das Bundesparlament im Rahmen der Fortschreibung des strategischen Entwicklungsprogramms der Nationalstrassen wiederum über die Ausbauten der kommenden Jahrzehnte beraten.

Für den Kanton Schaffhausen stehen die Inbetriebnahme des Galgenbucktunnels und der Ausbau des Abschnitts Schaffhausen Süd-Herblingen mit einer zweiten Tunnelröhre am Fäsenstaub vorerst im Vordergrund.

Autor:

Oliver Fiedler aus Gottmadingen

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