Eigenbetriebe müssen definiert kostendeckend sein
Stein unterzieht Fonds-Reglement der Totalrevision

Stein am Rhein | Foto: Stein am Rhein ( swb-Bild: SHB
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Stein am Rhein. Der Einwohnerrat in Stein am Rhein hat in seiner Sitzung am Freitag eine komplettrevision des Fondsmanagement beschlossen. Er stimmte dabei einem Vorschlag des Gemeinderats vom letzten Deszmber zu. Die bisherige Regelung war seit 2008 in Kraft. Durch das neue schweizweit harmonisierte Rechnungsmodell HRM2 mussten hier in einigen Bereichen Anpassungen zur Rechtsgültigkeit vorgenommen werden. Vor allem, was die Kostendeckung in einigen Bereichen wie Wasser oder Abwasser betrifft, dürfen hier keine Steuermittel mehr eingesetzt werden.

Bei städtischen Betrieben ist das Vorhandensein eines Fonds in der Schweiz die Voraussetzung für die Betriebsführung nach wirtschaftlichen Grundsätzen. Betriebsgewinne sollen auf neue Rechnung vorgetragen, Verluste durch Entnahmen aus dem Fonds gedeckt werden.

Mit der Einführung des schweizweit harmonisierten Rechnungsmodells HRM 2 gehen viele Änderungen in der Rechnungslegung und Berichterstattung einher. Insbesondere für die Budgetierung oder die Verwendung von Überschüssen werden neue Maßstäbe gesetzt, die sich im Fondsreglement widerspiegeln. Dies bertrifft zunächst die städtischen Betriebe Wärmeverbund und Alterswohnheim.

Neu gebildet wurde ein Kleinschifffahrtsfonds: Mit den Gebühren für die Bootsliegeplätze werden die mittlerweile in die Jahre gekommenen Anlagen unterhalten. Erst im Jahre 2016 wurden die Bootsliegeplatzgebühren markant erhöht, damit die Stadt dieser Aufgabe nachkommen kann. Steuermittel dürfen für diese Sonderaufgabe, die nur der Gruppe der Bootplatzbesitzer und nicht der Allgemeinheit zugutekommen, nicht eingesetzt werden. Der Fonds ist die Grundlage, um die Gebühren zweckgebunden für den laufenden Unterhalt, den Erneuerungsunterhalt oder für Investitionen einzusetzen, so die Vorlage des Gemeinderats.

Neu gebildet wurde dabei auch ein Stadtentwicklungsfonds: Veranstaltungen wie das mehrtägige Wirtschaftssymposium stars oder das nordArt-Festival im Sommer sind etabliert, die Vereine führen zahlreiche kantonale und regionale Veranstaltungen durch, die Museen und das Kino und Kleintheater Schwanen, die Märlistadt oder das Feuerwerk am 1. August gehören zum festen Bestandteil des städtischen Wirtschafts- und Kulturlebens und sind für das Gewerbe und die Gastronomie zusammen mit ihren Zulieferern ein wichtiger wirtschaftlicher Faktor.

Die Stadt unterstützt alle diese Aktivitäten auf vielfältige Weise. Steuermittel stehen in der Regel nicht parat, damit kurzfristige Veränderungen aufgefangen und stabilisiert werden können. Entwicklungen machen auch hier nicht Halt und oft sind kurzfristige Entscheide für Maßnehmen zu treffen, für die Gelder notwendig sind.

Der Stadtentwicklungsfonds soll dafür bereit stehen, um gezielt Veranstalter zu unterstützen, die für die Stadt einen Mehrwert generieren.

Liegenschaftsgeschäfte aller Art können zum langfristigen Erfolg von Stein am Rhein entscheidend beitragen. Häuser und Grundstücke von strategischem Wert zu erwerben und entsprechend einzusetzen, kommt der Stadtentwicklung zugute. Die Verschönerung des Ortsbildes in der Altstadt durch die Beseitigung von Bauruinen, Schaffung von zweckmässigen Verkehrswegen und die Gestaltung von einladenden Plätzen, der von der Raumplanung verlangte sorgsame Umgang mit dem Bauland durch verdichtete Bauweisen oder die Ansiedlung von Firmen, die Arbeitsplätze und Lehrstellen anbieten –oft ist der Erwerb und Verkauf von Grundeigentum ein zentraler Faktor. Damit bei sich bietenden Gelegenheiten gehandelt werden kann brauche es eine gefüllte Kasse, zum Beispiel durch die Einlage von Geldern aus den Grundstücksverkäufen, von Bewertungsgewinnen und künftigen Abgaben aus Planungsmehrwerten.

Autor:

Oliver Fiedler aus Gottmadingen

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