Veranstaltungsverbot auf 100 Personen beschränkt/ Bundesrat erlässt erstmals Notverordnung
Auch in Schaffhausen und Thurgau müsen Schulen schließen

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Schaffhausen/ Frauenfeld. Der Bundesrat hat am Freitag die Maßnahmen gegen das Coronavirus verschärft. Er hat angeordnet, dass an den Schulen bis am 4. April 2020 kein Unterricht vor Ort stattfinden kann. Ebenso wird die Einreise aus Italien weiter eingeschränkt. Zudem hat der Bund das Veranstaltungsverbot verschärft. Neu sind öffentliche und private Veranstaltungen mit mehr als 100 Personen verboten. das gibt auch für die beiden Kantone Schaffhausen und Turgau, wie am Freitagabend in gleichzeitigen Medienkonferenzen in Schaffhausen und Frauenfeld erklärt wurde.

Der Entscheid des Bundesrates bedeutet, dass ab dem kommenden Montag, 16. März 2020, der Unterricht an allen Schulen im Kanton Schaffhausen ausfällt. Die Schulen werden aber nicht generell geschlossen; ab Montag wird der Präsenzunterricht bis auf weiteres ausgesetzt. Prüfungen (Aufnahmeprüfungen, Abschlussprüfungen, Diplomprüfungen etc.) für die bereits ein Termin festgelegt wurde, können unter Einhaltung geeigneter Schutzmassnahmen durchgeführt werden.

Alle Lehrpersonen/Dozierenden sind in Absprache mit dem Vorsteher respektive mit der Schulleitung verantwortlich für den "Unterricht auf Distanz" und sind in der Regel in den Schulen vor Ort anwesend. Aktuelle Informationen zur Organisation vor Ort werden auf den lokalen Webseiten publiziert. Diese sind mit der kantonalen Webseite Coronavirus-Bildung verlinkt. An der Volksschule werden die Erziehungsberechtigten mit einem vom kantonalen Erziehungsdepartement aufgesetzten Elternbrief über die nächsten Schritte in Kenntnis gesetzt.

Es ist dem Regierungsrat ein Anliegen, dass gerade Alleinerziehende oder Mitarbeitende im Pflegedienst, bei der Polizei, bei den Rettungsdiensten, etc. weiterhin ihre Arbeit verrichten können im Wissen darum, dass ihre Kinder professionell betreut sind.

Die Schulen (insbesondere Volksschule) sind dafür besorgt, dass Schülerinnen und Schüler, welche zu Beginn der kommenden Woche in Ausnahmesituationen trotzdem in die Schule kommen, geeignet betreut werden (gilt von Montag 16. März 2020 bis Mittwoch 18. März 2020). Darüber hinaus wird das Erziehungsdepartement bis spätestens Montagabend, 16. März 2020, entsprechende Weisungen erlassen. Dies gilt ebenso für Krippen, Horte und Kitas.

Diese Lehrpersonen im Betreuungsdienst werden weiterhin strikt die Schutzvorkehrungen beachten, insbesondere Distanzhalten. Kinder, Jugendliche sowie Mitarbeitende in Schulen, Krippen, Kitas und Horten mit Grippesymptomen (insbesondere Fieber und / oder Husten) werden weiterhin daheimbleiben müssen.

Der Bundesrat hat zudem das Veranstaltungsverbot weiter verschärft. Ab sofort und bis Ende April 2020 sind öffentliche oder private Veranstaltungen mit 100 oder mehr Personen verboten. Das Gesundheitsamt kann solche Veranstaltungen im Kanton Schaffhausen ausnahmsweise zulassen, wenn ein überwiegendes öffentliches Interesse besteht, z.B. für Veranstaltungen zur Ausübung politischer Rechte. In diesem Fall müssen verschiedene Massnahmen zum Schutz der Teilnehmenden ergriffen werden, insbesondere von besonders gefährdeten Personen. Der Veranstalter muss in einem solchen Fall dem Gesundheitsamt ein Schutzkonzept vorlegen, das die notwendigen Präventionsmassnahmen umfasst. Veranstaltungen bis zu 100 Teilnehmenden sind grundsätzlich weiterhin zulässig. Solche Veranstaltungen müssen die dieselben Schutzmassnahmen vorsehen. Restaurants, Bars und Diskotheken dürfen nicht mehr als 50 Personen gleichzeitig aufnehmen.

Mit dem Inkrafttreten der Verordnung über Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus (COVID-19) dürfen Personen aus Italien ab Freitag nur noch unter bestimmten Voraussetzungen in die Schweiz einreisen. Einreisende aus Italien müssen entweder im Besitz einer Aufenthaltsbewilligung für die Schweiz sein, einer beruflichen Verpflichtung in der Schweiz nachgehen, auf der Durchreise in einen Drittstaat sein oder eine Situation mit absoluter Dringlichkeit vorweisen können.

Bis Freitag wurde im Kanton Schaffhausen bei 1 Person das Coronavirus nachgewiesen.

Autor:

Oliver Fiedler aus Gottmadingen

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