Auslegung bis zum 20. Oktober / Offizieller Verzicht auf Anlagen am "Wolkensteiner Berg"
»Chroobach« wird im kantonalen Windenergie-Richtplan festgesetzt

Chroobach | Foto: Eine Visualisierung des Windparks Chroobach mit den drei vom Brandhof auf dem Schiener Berg sichtbaren Windenergieanlagen (Ausschnitt). swb-Bild: chroobach.ch
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Schaffhausen/ Hemishofen. Der Regierungsrat des Kanton Schaffhausen hat die Anpassung des kantonalen Richtplans zum Thema Windenergie zur öffentlichen Auflage freigegeben, wie nun bekannt gab.

Bereits 2014 hatte der Kanton Schaffhausen in seinem Richtplan mögliche Standorte für Gross- und Kleinwindanlagen definiert. In der Zwischenzeit sind für den Standort «Chroobach» umfangreiche Grundlagenarbeiten durch die Projektträgerschaft getätigt worden. Aufgrund dieser Abklärungen, der Standortevaluation und der umfassenden Interessenabwägung kann der Standort im Richtplan nun festgesetzt werden, teilte der Regierungsrat mit. Diese Festsetzung ist erforderlich, um eine Revision der Nutzungsplanung durchführen zu können.
Im Hinblick auf die vorliegende Richtplananpassung seien auch die übrigen Potenzialgebiete für Grosswindanlagen überprüft und neu beurteilt worden, teilte der Regierungsrat mut. Auf den Standort «Wolkensteinerberg» (zwischen Hemishofen und Ramsen) soll laut der Mitteilung verzichtet werden, weil er sich in unmittelbarer Nähe zum Wasser- und Zugvogelreservat «Stein am Rhein» befinde, welches von internationaler Bedeutung sei.

Im Rahmen der öffentlichen Bekanntmachung können sich nun alle Interessierten bis am 20. Oktober 2017 zum Inhalt des angepassten Richtplans äussern und Änderungen beantragen. Basierend auf den Resultaten der öffentlichen Bekanntmachung kann der Richtplan anschliessend fertiggestellt, vom Regierungsrat beschlossen und dem Kantonsrat zur Genehmigung überwiesen werden.

Seit der Volksabstimmung im Mai diesen Jahres sieht sich die Projektgemeinschaft »Chrobach« im Rückenwind. Freilich sei noch nicht definitiv festgelegt, ob das Projekt auch wirklich umgesetzt werden kann. Laut EKS CEO Thomas Fischer gibt es noch zwei Hürden. Zum einen muss der Gemeinderat in Hemishofen noch einer Zonenplanänderung zustimmen, für die der Richtplan nun einen rechtlichen Rahmen gibt. Zum anderen sei noch offen, wie hoch genau die Einspeisevergütung sei, sagte er im Rahmen der Eröffnung des Windpark Verenafohren in Tengen, an der die EKS im Rahmen des Konsortiums »Hegauwind« beteiligt sind. Zum Herbst sollen für das Projekt Chroobach Details der Umweltverträglichkeitsprüfung vorgelegt werden wie es der Zeitplan vorsieht, so Fischer.

Autor:

Oliver Fiedler aus Gottmadingen

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