Zweiter Verhandlungstag des Mühlinger Tötungsdeliktes vor dem Landgericht Konstanz
Der Tod erfolgte durch Ersticken

Landgericht Konstanz  | Foto: Vor dem Landgericht Konstanz läuft der Prozess gegen den 42-jährigen Mann aus dem Raum Stockach, der seine 26-jährige Lebensgefährtin im Zuge eines heftigen Streits umgebracht haben soll. swb-Bild. sw
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Kostanz/Stockach/Mühlingen. Freundlich, zuverlässig, hilfsbereit, ehrlich, »eine Frohnatur«, ruhig. Wie ein roter Faden zogen sich diese Beschreibungen des Angeklagten durch die Aussagen seiner Freunde, Bekannten, Arbeitskollegen und Ex-Partnerinnen. Alle Charakterisierungen am zweiten Verhandlungstag des Mühlinger Tötungsdelikts vor dem Landgericht Konstanz beinhalteten das Unverständnis über und das Nichtglauben-Können der Untat. Dem 42-jährigen Mann aus dem Raum Stockach wird zur Last gelegt, am Freitag, 24. Februar, seine 26-jährige Lebensgefährtin im Verlauf eines handfesten Streits in seiner Mühlinger Wohnung umgebracht zu haben. Der selbstständige Unternehmer hatte die Tat am ersten Verhandlungstag am Mittwoch, 9. August, unumwunden zugegeben. Am zweiten Tag, so hatte der vorsitzende Richter erklärt, ging es vor allem darum, das soziale Umfeld des Angeklagten und des Opfers zu beleuchten, sich eine Vorstellung von ihren Charakteren zu verschaffen und sich ein Bild über die Art ihrer Beziehung machen zu können.

Nachdem der sonst geständige Angeklagte keine genauen Angaben über den Verlauf des eigentlichen Tötungsvorgangs machen konnte oder wollte, sollte der Gerichtsmediziner Licht ins Dunkel bringen. Fazit der langwierigen, ermüdenden Aufzählung auch der kleinsten Verletzungen bei mutmaßlichem Täter und Opfer war, dass der Tod durch Ersticken durch das Drücken einer fremden Hand erfolgt sei. Die Beschreibung des Angeklagten, er habe seine Freundin mit der linken Hand in den Schwitzkasten genommen, könnte nach den Erkenntnissen des Mediziners der Realität entsprechen. Er fügte auch an, dass ein weiches Material, ein Kissen oder eine Decke, bei der Tötung eine Rolle gespielt haben könnten. Abwehrverletzungen konnte er beim Opfer keine feststellen, wohl aber ältere Bisswunden beim Angeklagten. Etwa vier bis fünf Minuten habe der Todeskampf seiner Einschätzung nach gedauert, wobei zuvor wohl eine Bewusstlosigkeit eingetreten sei.

In Abwesenheit des Zeugen wurde mit Zustimmung aller am Prozess Beteiligten die Aussage des Taxifahrers verlesen, der den Angeklagten von Konstanz nach Stockach gefahren hatte. Der Beschuldigte hatte nach eigenen Angaben die Tote in ein Waldstück bei Litzelstetten verbracht, war dann zu Fuß nach Konstanz in der Nähe des Landratsamtes gegangen und war dort in ein Taxi gestiegen. Der Taxifahrer beschrieb in der verlesenen Aussage seinen Fahrgast als nett, unauffällig, nicht aufgeregt, nicht nervös. Er habe einen sehr gepflegten Eindruck gemacht, sei seiner Ansicht nach nicht alkoholisiert gewesen und habe während der Fahrt von seinem Unternehmen berichtet. Da der Taxifahrer selbst einmal in Stockach gewohnt hatte, habe ihn der Beschuldigte zudem nach möglichen gemeinsamen Bekannten gefragt. An der Bushaltestelle am Ortseingang hinter dem Kreisel von Stockach sei der Fahrgast ausgestiegen und habe bar bezahlt.

Ein durch und durch positives Bild zeichneten die befragten Zeugen aus seinem näheren sozialen Umfeld von dem Angeklagten. »Es ist einer der besten Menschen, die es auf der Welt gibt«, attestierte eine ehemalige Arbeitskollegin. Er habe immer gesagt, Frauen und Kinder schlage man nicht, erklärte ein Bekannter. Und auch ehemalige Partnerinnen wiesen zwar auf einen großen Hang zum Feiern und Ausgehen und ein Zukurzkommen der Familie hin, wiesen aber jegliche Tätlichkeiten seitens des Angeklagten weit von sich. Dagegen wurde von mehreren Zeugen die extreme Eifersucht der Partnerin bestätigt: Während eines etwa 45-minütigen Geschäftstreffens habe sie gut 20 Mal angerufen, und während einer Party habe sie anderen Frauen untersagt, mit dem Angeklagten zu tanzen.

Die meisten Zeugen aus dem Umfeld des Opfers waren bemüht, die junge Frau in ein anderes, ein besseres Licht zu rücken. Bei einigen Aussagen sah der vorsitzende Richter Widersprüche zur protokollierten Aussage während der polizeilichen Vernehmung im unmittelbaren Nachgang der Tat. Einer 19-jährigen Zeugin aus dem Umfeld des Opfers drohte Staatsanwalt Ulrich Gerlach gar ein Verfahren wegen möglicher Falschaussagen an. Die Aussage eines Ex-Freundes der jungen Frau wurde verlesen, der von extremer Eifersucht, Kratz- und Bissattacken, geworfenen Gegenständen, Handgreiflichkeiten ihm gegenüber und Kontrollen seines Handys berichtete. Die Mutter des Opfers meinte, nichts, gar nichts, würde das Auslöschen eines Lebens rechtfertigen. Der Angeklagte hätte nach oder während des heftigen Streits, der der Tötung vorausgegangen war, auch die Wohnung verlassen oder seinen anwesenden siebenjährigen Sohn wegbringen können können, erklärte sie, bevor sie den Raum, von heftigen Weinkrämpfen geschüttelt, verlassen musste. Nach einer kurzen Verhandlungspause berichtete auch die 17-jährige Schwester des Opfers von heftigen Streitereien des Paares.



Die Verhandlung wegen des Mühlinger Tötungsdeliktes wird am Dienstag, 15. August, fortgesetzt. Nach Angaben des vorsitzenden Richters werden die restlichen Zeugenaussagen verlesen und ein Psychologe befragt. Danach sollen die Plädoyers von Staatsanwalt und Pflichtverteidiger erfolgen. Sollte es der Zeitrahmen erlauben, werde das Urteil bereits am am Dienstag, 15. August, verkündet. Bei knapper Zeit würde es am Mittwoch, 16. August, dem dann vierten Verhandlungstag, bekannt gegeben.

- Simone Weiß

Autor:

Redaktion aus Singen

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