Ab Donnerstag gelten im Landkreis Konstanz wieder schärfere Maßnahmen
Die »Notbremse« greift

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Landkreis Konstanz. Schon öfter war es in den letzten Wochen spannend geworden, ob der Landkreis Konstanz bei der Sieben-Tage-Inzidenz drei Tage in Folge die 100 knackt und damit wieder zu strengeren Corona-Maßnahmen zurückkehren muss. Am Dienstagabend trat dieser Fall nun ein. Das Landesgesundheitsamt meldete für den Kreis Konstanz die Sieben-Tage-Inzidenz von 107,9, nachdem dieser Wert am Montag bei 122,6 und am Sonntag bei 109,3 gelegen hatte.

Nun muss das Landratsamt wieder die Corona-Maßnahmen, die bis zum 7. März gültig waren, in Kraft setzen. Eine entsprechende Mitteilung kam am Dienstagabend kurz nach der Veröffentlichung der Zahl bereits aus Konstanz. Darin heißt es, dass ab Donnerstag wieder folgende Regeln gelten:

Ein Haushalt darf sich nur noch mit einer weiteren, nicht zum Haushalt gehörende Person treffen. Kinder der jeweiligen Haushalte bis einschließlich 14 Jahre zählen dabei nicht mit. Museen, Galerien, zoologische und botanische Gärten sowie Gedenkstätten müssen wieder für den Publikumsverkehr schließen. Auch Außensportanlagen für den Amateur- und individuellen Freizeitsport müssen dann geschlossen bleiben. Individualsport ist nur mit den Angehörigen des eigenen Haushalts plus einer weiteren nicht zum Haushalt gehörende Person erlaubt. Weitläufige Anlagen im Freien wie Golfplätze, Reitanlagen oder auch Tennisplatzanlagen dürfen auch von mehreren individualsportlich aktiven Personen unter Einhaltung der Abstandsregeln genutzt werden. Umkleiden, Aufenthaltsräume und andere Gemeinschaftseinrichtungen, wie sanitäre Anlagen dürfen nicht genutzt werden.

Weiterhin keine Ausgangssperre

Der Einzelhandel darf kein Click & Meet mehr anbieten, sondern nur noch Click & Collect. Nicht von der Schließung des Einzelhandels betroffen sind unter anderem: Apotheken, Drogerien, Baumärkte, Buchhandlungen und Gärtnereien. Geschlossen werden hingegen Betriebe zur Erbringung körpernaher Dienstleistungen (Kosmetik-, Nagel-, Massage-, Tattoo-, Sonnen- und Piercingstudios sowie kosmetische Fußpflegeeinrichtungen und ähnliche Einrichtungen) mit Ausnahme von medizinisch notwendigen Behandlungen, insbesondere Physio- und Ergotherapie, Logopädie, Podologie und Fußpflege.

Auch Sonnenstudios müssen geschlossen bleiben. Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen dürfen nur noch Onlineunterricht anbieten. Derzeit gilt im Landkreis Konstanz keine Ausgangssperre. Landrat Zeno Danner bekräftigte am Dienstagmorgen auf Nachfrage des Wochenblatts seine Aussage, dass er eine Ausgangssperre so lange wie möglich vermeiden will, betonte jedoch, dass eine solche mit weiter steigenden Inzidenzen immer wahrscheinlicher werde. Die derzeitigen Öffnungsregelungen von Kindergärten und Schulen bleiben bestehen. Eine Lockerung der Regelungen kann erst dann erfolgen, wenn die Sieben-Tage-Inzidenz fünf Tage am Stück unter 100 bleibt.

- Dominique Hahn

Autor:

Redaktion aus Singen

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