Klarstellung zu Mittelinseln in der Konstanzer Straße
»Eine ungeregelte Fläche«

Verkehrsinsel Konstanzer Straße | Foto: Baudezernatsleiter Thomas Nöken erklärte in der letzten Gemeinderatssitzung, dass es sich bei den Mittelinseln in der Konstanzer Straße um eine »ungeregelte Fläche« handelt, die überfahren werden dürfe. swb-Bild: Archiv/dh
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  • Foto: Baudezernatsleiter Thomas Nöken erklärte in der letzten Gemeinderatssitzung, dass es sich bei den Mittelinseln in der Konstanzer Straße um eine »ungeregelte Fläche« handelt, die überfahren werden dürfe. swb-Bild: Archiv/dh
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Radolfzell. In der letzten Sitzung des alten Radolfzeller Gemeinderats sorgte ein Leserbrief, der in der WOCHENBLATT-Ausgabe vom 8. Mai 2019 erschienen ist noch für Gesprächsstoff. Darin hatte eine Fahrlehrerin Stellung genommen zur Aussage von Baudezernatsleiter Thomas Nöken, der im Gemeinderat erklärt hatte, die Mittelinseln in der Konstanzer Straße seien so geplant, dass sie überfahren werden können. Im Leserbrief hieß es: »Fahrbahnteiler oder Verkehrsinseln sind in der Fahrbahn liegende abgegrenzte Flächen. Sie können je nach Zweck verschieden gestaltet sein und dienen vorwiegend der Trennung der gegenläufigen Fahrbahnen – wie hier in der Konstanzer Straße der Fall ist. Ihre Trenn- und Schutzwirkung liegt über denen von Sperrflächen! Wie allgemein bekannt ist, dürfen Sperrflächen nach der StVO von keinem Kraftfahrzeug überfahren werden. Dies wird sogar bei Nichtbeachtung nach dem Bußgeldkatalog geahndet.«

Stadtrat Siegfried Lehmann stellte Thomas Nöken deshalb am Ende der letzten Sitzung zur Rede. Er wolle wissen, was es nun mit der Überfahrbarkeit der Verkehrsinseln auf sich hat. Nöken erklärte, man habe aufgrund des Leserbriefs zusammen mit der unteren Verkehrsbehörde und der zuständigen Polizeibehörde die Planung nochmals auf Rechtssicherheit geprüft. Die angestellten Nachforschungen hätten ergeben, dass es in der Straßenverkehrsordnung keine Aussage zu solchen Mittelinseln, wie sie in der Konstanzer Straße ausgestaltet sind, gebe. Demnach gelte hier lediglich die Regelung, dass sich die Verkehrsfläche von Randstein zu Randstein erstreckt. Damit sei das Fazit der Prüfung durch die untere Straßenverkehrsbehörde: »Bei den Mittelinseln handelt es sich um eine ungeregelte Fläche. Diese darf überfahren werden«, erklärte Nöken und fügte an, »Die Mittelinseln dürften nur dann nicht überfahren werden, wenn sie zusätzlich durch eine durchgezogene Linie von der Fahrbahn getrennt wären«.

- Dominique Hahn

Autor:

Redaktion aus Singen

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