Kreuzlinger Ärztin hat sich bei Bekannter angesteckt / Bisher 102 Tests negativ durchgeführt
Erster bestätiger Coronavirusfall im Kanton Thurgau

Thurgau Corona | Foto: In eine kurzfristig einberufenen Medienkonferenz wurde am Freitag über den ersten postiven Corna-Befund in Kanton informiert. swb-Bild: tg.ch
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Kreuzlingen/ Frauenfeld. Bei einer ersten Person im Kanton Thurgau ist das Coronavirus nachgewiesen worden. Es handelt sich um eine Thurgauer Ärztin. Der Frau geht es gut. Die engen Kontaktpersonen wurden identifiziert, informiert und haben Verhaltensanweisungen erhalten, so die Vertreter der Thurgauer Gesundtheitsbehörden bei einer kurzfristig einberufenen Medienkonferenz.

Bei der Person handelt es sich um eine 47-jährige Ärztin aus dem Raum Kreuzlingen. «Es geht ihr den Umständen entsprechend gut, sie zeigt leichte Symptome, eine Hospitalisation ist nicht notwendig. Die Frau muss jedoch 14 Tage zu Hause bleiben und hat Verhaltensinstruktionen erhalten», sagte Kantonsärztin Agnes Burkhalter an einer Medienorientierung.

Die Person hat sich im privaten Umfeld bei einer erkrankten Person in der Schweiz angesteckt. Der erste Test aus St. Gallen war positiv, ebenso wie das zweite Laborresultat des Referenzlabors für Viruserkrankungen (NAVI) in Genf. Ihre beiden Kinder wurden ebenfalls getestet. Deren Resultate waren negativ. Sie wohnen mit der Frau im selben Haushalt wohnen, weshalb sie sich entsprechend den Bundesempfehlungen für 14 Tage in Quarantäne begeben müssen.

Rund 30 enge Kontaktpersonen wurden informiert und werden sich ebenfalls für zwei Wochen in Quarantäne begeben. Quarantäne bedeutet, dass die Leute im häuslichen Umfeld bleiben müssen, wenn möglich mit eigenem Zimmer, eigenem Bad, mit separaten Mahlzeiten und unter Einhaltung der Hygieneregeln des Bundes. Bei Symptomen müssen sie sich beim Hausarzt melden, dann erfolgt der Abstrich. Mit diesem Schritt soll die Ansteckungskette unterbrochen werden. Quarantäne wird als Vorsichtsmassnahme auch bei Personen verhängt, die keine Symptome einer Erkrankung zeigen.

Veranstaltungen im Kanton Thurgau

Für Veranstaltungen im Kanton Thurgau gilt neu: Veranstaltungen bis 150 Personen sind nicht mehr bewilligungspflichtig. Sie unterliegen der Risikoabschätzung des Veranstalters. Entsprechende Hinweise sind auf www.tg.ch/coronavirus aufgeschaltet. Veranstaltungen, die nach dem 15. März 2020 stattfinden, sind von der aktuellen Verordnung nicht betroffen und werden zum jetzigen Zeitpunkt vom Kanton nicht beurteilt.

Die Betriebszeiten der Hotline des Kantons Thurgau zu Fragen rund um den Coronavirus werden ausgedehnt. Sie ist nun täglich von 8 bis 18 Uhr unter der Nummer 058 345 34 40 erreichbar.

Stand Freitagmorgen wurden im Kanton Thurgau 102 Personen negativ getestet, zwei Fälle sind noch offen, ein Fall wurde positiv getestet.

Autor:

Oliver Fiedler aus Gottmadingen

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