Offener Brief an das Landratsamt geschickt: Felchenzucht an Land als Alternative vorgeschlagen
Grüne Kreistagsfraktion pocht auf Nein zu Bodensee-Aquakultur

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Kreis Konstanz. in seiner öffentlichen Sitzung vom 24. Juli letzten Jahres hat der Kreistag einstimmig eine Resolution zur Ablehnung von „Aquakulturen im Bodensee“ beschlossen und die Landesregierung aufgefordert, „Netzgehege-Anlagen (Aquakultur) im Bodensee und in seinen Zuflüssen auch künftig nicht zuzu­lassen“. Außerdem haben Kreistag und Landrat gemeinsam gefordert, „dass das in der Bodensee­richtlinie 2005, Kapitel 4.5, bereits festgelegte Verbot von Netzgehege-Anlagen im Bodensee und seinen Zuflüssen auch künftig nicht geändert“ werde.
Auch Naturschutzverbände, Fischerverbände, Anliegergemeinden und Wasserversorger haben sich in der Vergangenheit deutlich gegen die Genehmigung von Netzgehege-Anlagen im Bodensee aus­gesprochen, erinnert Fraktionssprecherin Anne Overlack.
Wir Grüne im Kreistag sind nun verwundert und sehr besorgt darüber, dass die Genossenschaft „Regiobodenseefisch“ reichlich selbstsicher von einer Genehmigung ihres wasserrechtlichen An­trags für ein Pilotprojekt auf Einrichtung von Netzgehegen beim Teufelstisch nahe Wallhausen durch das Landratsamt Konstanz auszugehen scheint. Unter dem Deckmäntelchen eines auf zwei Jahre angelegten Pilotprojekts und mit der fadenscheinigen Begründung, die Umweltauswirkungen von Aquakulturen im Bodensee unter wissenschaftlicher Begleitung erforschen zu wollen, um deren Unschädlichkeit nachzuweisen, ist beabsichtigt, eine wasserrechtliche Ausnahmegenehmigung vom Landratsamt Konstanz zu er­halten.
Die Kreistagsfraktion der Grünen sieht keinen Bedarf und auch keine Notwendigkeit einer Ausnah­megenehmigung für ein Pilotprojekt mit vorgeschobenen wissenschaftlichen Begleituntersuchun­gen. Es gibt keine neue Erkenntnislage, die ein Überdenken des geltenden wasserrechtlichen Ver­bots von Aquakulturen im Bodensee und auch in seinen Zuflüssen notwendig machen würde.
Vielmehr könne es als Jahrtausendleistung gewürdigt werden, dass die Anrainerstaaten des Boden­sees in den vergangenen Jahrzehnten durch konsequenten Handeln erreicht haben, dass der Bo­densee (zumindest in den oberflächennahen Schichten) wieder eine gute Wasserqualität habe, mit Grenzwerten (beispielsweise für die wichtigen Phosphatwerte), die wieder nahe denen eines natür­lichen Sees liegen. Dafür seien von vielen Beteiligten (vor allem Kommunen, Gewerbe und Industrie) beträchtliche finanzielle Mittel eingesetzt worden. Viele Abwasserbehandlungsanlagen (Kläranla­gen) rund um den Bodensee setzen weltweit anerkannte verfahrenstechnische Maßstäbe.
So lehnte auch die Internationale Gewässerschutzkommission Bodensee (IGKB) in ihrer Stellung­nahme aus dem Jahr 2016 die Aquakultur im Bodensee und in seinen Zuflüssen eindeutig ab. Diese Einschätzung hat die IGKB in ihrer Sitzung vom Mai 2017 ein weiteres Mal nachdrücklich bestätigt.
Die ökologischen Auswirkungen auf den Bodensee im Nahbereich der Aquakulturanlage sind äu­ßerst problematisch. Das in Netzgehege-Anlagen in großem Umfang eingebrachte Futter und der Kot der auf einen Ort konzentrierten Fischschwärme führen zu einer Verschlechterung der Gewäs­serqualität. Zudem warnt der Internationale Bodensee-Fischereiverband vor möglichen Krankheiten und davor, dass Felchen ihren Status als reiner Wildfisch verlieren könnten.
Nicht absehbar sind auch die Auswirkungen auf die Trinkwassernutzung und die Folgen durch die mögliche Verbreitung von Krankheitserregern. Der Bodensee ist der größte Trinkwasserspeicher Europas und dient rund vier Millionen Menschen als Trinkwasserquelle. Er eignet sich definitiv nicht für Experimente mit ungewissem Ausgang. Die beabsichtigte Standortwahl für die Genehmigung von zwei Netzgehege-Anlagen in kurzer Entfernung zum Fassungsbereich der Bodenseewasser­versorgung ist daher unverantwortlich.
Abgesehen von diesem eindeutigen Sachverhalt wäre es unverantwortlich und rechtswidrig, durch die Genehmigung eines solchen Pilotprojekts einen Präzedenzfall für alle anderen See-Anrainer zu schaffen, der ein außerordentlich hohes Allgemeinwohlinteresse so offenkundig den partikularen und lediglich individuellen Wirtschaftsinteressen einzelner unterordnen würde.
»Statt weitere Gedanken auf hochproblematische Aquakultur-Anlagen im See zu verschwenden, möchten wir anregen, alternativ über Aquaponik-Kulturen zur Zucht von Felchen (an Land) nachzu­denken, diese Systeme kritisch zu diskutieren und gegebenfalls auf ihre Genehmigungsfähigkeit zu über­prüfen. Als Aquaponik werden Verfahren bezeichnet, die die Aufzucht von Fischen in Aquakultur und die gleichzeitige Kultivierung von Nutzpflanzen in Hydrokultur miteinander verbinden. Bei einer Aquaponik-Anlage handelt es sich immer um die Kombination einer geschlossenen Kreislaufanlage zur Fischproduktion mit einer Hydroponik-Anlage zur Pflanzenzucht, zum Beispiel für Gemüse und Kräuter. Das System funktioniert, indem die Exkremente aus der Fischzucht als Nährstoffe für die Pflanzen verwendet werden. Dies geschieht meist automatisiert über Pumpenanlagen. Stoffe aus Fischausscheidungen oder entstehende Biofilme (Substratbeläge) können über ein zwischenge­schaltetes Absetzbecken (oder auch andere Verfahren) abgetrennt und separat kompostiert wer­den. Es gibt bereits Aquaponik-Systeme, die auch nach Ökostandards zertifiziert sind.

Aufgrund der verbindlich vorgegebenen wasserrechtlichen Festsetzungen (Bodensee-Richtlinie / IGKB) erwarten wir von der Kreisverwaltung eine klare Stellungnahme und die Ablehnung des be­absichtigten Antrags der Genossenschaft „Regiobodenseefisch“ auf Einrichtung von Netzgehege-Anlagen beim Teufelstisch nahe Wallhausen oder an anderer Stelle im Bodensee.
Abschließend möchten wir Sie aus aktuellem Anlass darum bitten, noch einmal bei der Landesre­gierung und den zuständigen Ministerien in dieser Sache vorstellig zu werden und gemäß dem Kreistagsbeschluss vom 24. Juli 2017 und unter Bezugnahme auf die Bodensee-Richtlinie aus dem Jahr 2005 eine uneingeschränkte Beibehaltung des Verbots von Netzgehege-Anlagen im Boden­see zu fordern.

Autor:

Oliver Fiedler aus Gottmadingen

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