Privatinvestor plant "Cargo sous Terrain"
Ja mit Vorbehalt zu unterirdischen Transportsystem

Cargo sous Terrain | Foto: So sollen die Transportbehälter des geplanten Systems "Cargo sous Terrain" einmal aussehen. swb-Bild: CST Förderverein
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  • Foto: So sollen die Transportbehälter des geplanten Systems "Cargo sous Terrain" einmal aussehen. swb-Bild: CST Förderverein
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Frauenfeld./ Schaffhausen. Im Hinblick auf einen allfälligen Bau eines unterirdischen Gütertransportsystems stellt der Bundesrat die Frage, ob er einen Entwurf für ein Bundesgesetz über den unterirdischen Gütertransport ausarbeiten soll. Der Regierungsrat des Kantons Thurgau begrüsst zwar ein entsprechendes allgemeingültiges Gesetz, äussert jedoch Zweifel, ob der Bedarf für ein solches Transportsystem ausgewiesen ist. Das schreibt er in seiner Vernehmlassungsantwort.

Der Förderverein Cargo sous terrain verfolgt das Ziel, auf privater Basis ein alternatives unterirdisches Gütertransportsystem zu schaffen. Das Konzept sieht einen dreispurigen Tunnel vor, der das ganze Jahr über und rund um die Uhr in Betrieb ist. Der Bundesrat hat sich bereit erklärt, dieses Projekt mit einer gesetzlichen Grundlage zu unterstützen, falls es bei den Kantonen und weiteren Interessierten Rückhalt geniesst. Er stellt deshalb mehrere Fragen zu diesem Thema. So will er wissen, ob der Bedarf für einen unterirdischen Gütertransport gesehen werde. Dazu schreibt der Regierungsrat, dass es fraglich sei, ob ein solcher Bedarf bestehe. Dazu habe sich in erster Linie die Wirtschaft zu äussern. Und weiter: «Die Schweiz verfügt über ein gut ausgebautes Schienen- und Strassenverkehrsnetz. Die Strassen sind in den Zentren nicht wegen des Güterverkehrs, sondern wegen des Individualverkehrs überlastet. Die mit dem unterirdischen Gütertransport zu erwartenden Entlastungswirkungen dürfen nicht überschätzt werden.»

Andererseits hält er aber auch fest, dass ein solches System für die Umwelt und die Gesellschaft auch einen erheblichen Nutzen haben könnte. Aus diesem Grund begrüsst er die Schaffung der vorgeschlagenen Rahmenbedingungen in Form eines allgemeingültigen Gesetzes. Ein solches ermögliche, dass auch andere Betreiber unterirdische Gütertransportanlagen erstellen und betreiben können, dabei sollen Doppelspurigkeiten vermieden werden. Ein allgemeingültiges Gesetz gewährleiste die Kompatibilität der Anlagen verschiedener Anbieter und den diskriminierungsfreien Zugang zum System.

Da die Investoren Planungs- und Bewilligungssicherheit benötigen, um ein solches Projekt zu verfolgen, soll ein Plangenehmigungsverfahren durch den Bund erfolgen, d.h. weitere kantonale Konzessionen oder Bewilligungen sind dann nicht mehr erforderlich. Der Regierungsrat begrüsst, dass die Finanzierung privat erfolgen soll, ist die Position des Regierungsrat im Kanton Schaffhausen.

Sowohl in dieser Vernehmlassung als auch in der gleichzeitig laufenden zur Erarbeitung des Sachplans Verkehr – Teil unterirdischer Gütertransport weist der Regierungsrat des Thurgau darauf hin, dass durch den Bau viel Ausbruch- und Aushubmaterial anfallen würde. Diese würden die Abfallplanungen in den Kantonen wesentlich beeinflussen. Die anfallenden Materialien könnten zudem mit Schadstoffen belastet sein. Er würde es deshalb begrüssen, wenn im Sachplan die Ausarbeitung eines Materialbewirtschaftungs- und Entsorgungskonzepts durch die Infrastrukurbetreiberin vorgesehen wäre. Zudem beantragt er, dass dieses Konzept nicht nur durch die Bundesbehörden, sondern auch durch die kantonalen Fachstellen beurteilt und genehmigt werden müssten.

Autor:

Oliver Fiedler aus Gottmadingen

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