EKS schließt Vertrag mit »Energiedienst« / Thüga Energienetze hat Leitung gebaut
Kampf um Gailinger Stromkunden eröffnet

EKS Energiedienst | Foto: Ein Bild von der Vertragsunterzeichnung mit Thomas Hoyer (Leiter Recht, Inkasso und Immobilien Energiedienst Holding AG) Dr. Jörg Reichert (CEO Energiedienst Holding AG) Thomas Fischer (CEO EKS) Luca Slanzi (CFO EKS). swb-Bild: EKS
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  • Foto: Ein Bild von der Vertragsunterzeichnung mit Thomas Hoyer (Leiter Recht, Inkasso und Immobilien Energiedienst Holding AG) Dr. Jörg Reichert (CEO Energiedienst Holding AG) Thomas Fischer (CEO EKS) Luca Slanzi (CFO EKS). swb-Bild: EKS
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Gailingen. Die Gemeinde Gailingen hatte entschieden, die Netzkonzession nicht mehr an EKS (Elektrizitätswerk des Kanton Schaffhausen), sondern an den deutschen Mitbewerber Thüga Energienetze zu vergeben. Das Gailinger Stromnetz wird aus diesem Grund ab dem neuen Jahr netztechnisch nicht mehr aus der Schweiz heraus versorgt.

Das EKS überträgt deshalb die rund 1.500 Kundinnen und Kundenan den deutsch-schweizer Stromversorger Energiedienst, der wie EKS über mehr als 100 Jahre Erfahrung in der Stromversorgung sowohl in Deutschlandals auch der Schweiz verfügt, gab er nun per Medienmitteilung bekannt. Ein entsprechender Vertrag wurde in Schaffhausen kürzlich unterzeichnet. Die Energiedienst soll nach der Presseinformation die Kundenverträge zum 1. Januar 2021 zu den bestehenden Konditionen, übernehmen. Alle Kundinnen und Kunden werden in diesen Tagen per Brief über die Übertragung sowie das weitere Vorgehen informiert, kündigt die EKS in ihrer Medienmitteilung an.

Jetzt freie Wahl des Anbieters und Sonderkündigungsrechte

In diesem Zusammenhang weisen die Unternehmen Thüga Energienetze und Thüga Energie darauf hin, dass damit auf den Jahreswechsel endlich wie in ganz Europa wie freie Wahl des Stromlieferanten besteht, weil durch die Thüga Energienetze das Gailinger Stromnetz dann an das deutsche Netz angeschlossen wird.

Das Unternehmen hat vom Umspannwerk Rielasingen ausgehend eine Stromleitung über Gottmadingen nach Gailingen verlegt, um diesen Anschluss möglich zu machen.

Durch den Netzwechsel besteht für die Gailinger Stromkunden damit auch ein Sonderkündigungsrecht zum Jahreswechsel, informiert die EKS selbst in ihrem Schreiben. »Dies erfordert allerdings ein aktives Vorgehen der Gailinger Stromkunden, denn nach dem nun von der EKS mit dem »Energiedienst« geschlossenen Vertrag würde die Stromlieferung dann automatisch an diesen übergehen«, informiert die Thüga Energie dazu. Laut dem Schreiben der EKS müssten diese Kündigungen bis vier Wochen nach dem Erhalt des Schreibens schriftlich an die EKS erfolgen. »Nach der Kündigung besteht dann die freie Wahl des Anbieters«, so die Thüga Energie aus Singen.

Autor:

Oliver Fiedler aus Gottmadingen

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