Keine »Lenkungswirkung« mit der Entscheidung beabsichtigt
Kanton senkt überhöhte Steuer für Elektroautos

Elektroautos | Foto: Im Kanton Schaffhausen wurden bislang Elektroautos, besonders der höheren Leistungsklassen, wesentlich höher besteuert als Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor. Nun wurde eine Senkung beschlossen. swb-Bild: BMW/mini
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  • Foto: Im Kanton Schaffhausen wurden bislang Elektroautos, besonders der höheren Leistungsklassen, wesentlich höher besteuert als Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor. Nun wurde eine Senkung beschlossen. swb-Bild: BMW/mini
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Schaffhausen. Der Regierungsrat des Kanton Schaffhausen hat in seiner jüngsten Sitzung eine steuerliche Entlastung für Motorfahrzeuge mit Elektromotoren beschlossen und damit auf immer stärker werdende Kritik reagiert. Zum 1. Januar 2018 sollen die Strassenverkehrssteuern nun deutlich sinken. Denn bisher sind Elektroautos - insbesondere im oberen Leistungsbereich - im Kanton Schaffhausen deutlich stärker belastet als vergleichbare Autos mit konventionellem Antrieb (Benziner, Diesel). Dies wird durch eine Umfrage der Sendung "Kassensturz" aus dem letzten Jahr bestätigt: Schaffhausen gehört bei der Besteuerung der Personenwagen mit Elektroantrieb zu den teuersten Kantonen und bei der Besteuerung von Personenwagen mit konventioneller Antriebsart zu den günstigsten Kantonen der Schweiz.

Angesichts der im schweizerischen Vergleich überdurchschnittlichen Steuerbelastung von Elektroautos im Kanton Schaffhausen hat sich die Regierung deshalb für eine Anpassung entschieden: Die Strassenverkehrssteuern für Motorfahrzeuge mit Elektromotoren sollen höchstens gleich hoch oder tiefer sein als diejenigen für Motorfahrzeuge mit konventionellem Antrieb bei durchschnittlich vergleichbarer Leistung.

Es wird jedoch keine Lenkungswirkung angestrebt, da die Steuerbeträge im Verhältnis zu den Fahrzeugkosten sehr gering sind, heißt es ausdrücklich in der Medienmitteilung. Mit der Anpassung sollen aber Halter von Elektroautos für ihren Beitrag zum Klimaschutz zumindest nicht «bestraft» werden.

Der Grundbetrag von 120 Franken bleibt bis 30 kW gleich, hingegen wird der Zuschlag für die Erhöhungsschritte je weitere 5 kW von 12 Franken auf neu 3 Franken reduziert. Damit werden die Elektrofahrzeuge über den gesamten Leistungsbereich günstiger als die Benzin-/ Dieselfahrzeuge mit durchschnittlich vergleichbarer Leistung.

Die Anpassung der Strassenverkehrssteuern für Elektrofahrzeuge stehe im Einklang mit den Leitlinien und Massnahmen der kantonalen Energiepolitik. Bezogen auf den aktuellen Fahrzeugbestand resultieren mit der neuen Regelung Steuermindereinnahmen von knapp 25.000 Franken. Aufgrund des Entwicklungstrends bei den Fahrzeugbeständen ist davon auszugehen, dass diese Mindereinnahmen durch die jährliche Zunahme des Fahrzeugbestandes überkompensiert werden, so die Erwartung. Derzeit ist der Bestand an Elektroautos im Kanton noch verschwindent gering.

Autor:

Oliver Fiedler aus Gottmadingen

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