Staatssekretär Siegfried Lorek besucht Flüchtlingsunterkünfte im Landkreis
Kommunen kommen erneut an ihre Grenzen

GU Singen Lorek | Foto: Staatssekretär Siegfried Lorek (Ministerium der Justiz und für Migration), Oberbürgermeister Bernd Häusler, Bürgermeisterin Ute Seifried, Landrat Zeno Danner und Sozialdezernent Stefan Basel vor der Gemeinschaftsunterkunft in Singen. swb-Bild: of
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Singen/Radolfzell. Staatssekretär Siegfried Lorek, Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg, besuchte am Freitag die Gemeinschaftsunterkünfte in Radolfzell und Singen. Denn der Landkreis steht hier seit Sommer vor neuen Herausforderungen, die auch für Konflikte im Landkreis selbst sorgen. Statt der bisher rund 30 Flüchtlinge, die dem Landkreis zugewiesen wurden, waren es im November über 70 gewesen, und dazu kommen noch Ortskräfte aus Afghanistan, die zunächst auch erst mal in die Gemeinschaftsunterkünfte kommen, so dass der Landkreis rund 120 Personen aufnehmen musste.

Migrationsstaatssekretär Lorek berichtete von zuletzt stark angestiegenen Migrationszahlen: „Die gestiegene Zahl der in Baden-Württemberg ankom­men­den Flüchtlinge im Zusammentreffen mit der Corona-Pandemie for­dert alle Beteiligten. Die enge Zusammenarbeit zwischen Land, Landkreisen und den Kommunen ist daher in diesen Tagen von besonderer Bedeutung. Umso wichtiger sind persönliche Gespräche vor Ort.“

Bei dem Termin vor Ort tauschte sich Migrationsstaatssekretär Lorek mit Landrat Zeno Danner, Radolfzells Oberbürgermeister Simon Gröger sowie Singens Oberbürgermeister Bernd Häusler über die Anliegen in der Flücht­lings­unterbringung im Landkreis aus. Landrat Danner betonte: „Kreis, Städte und Gemeinden bemühen sich mit großem Engagement um eine gute Unterbringung und Integration der Geflüchteten, die ja meistens viel durchgemacht haben.“

Er stellte die hohen Flüchtlingszugänge in den Landkreisen als Herausforde­rung dar. Geplant wurde mit monatlich 30 Zugängen, nun musste die Pla­nung auf 100 Personen monatlich angepasst werden. Das hat zur Folge, dass der Landkreis – nach dem Abbau von Unterkünften noch bis zur Jahresmitte 2021 – nun wieder auf der Suche nach neuen Unterbringungs­objekten ist. Schlimm wäre für den Landkreis, wenn man aus Mangel an Unterbringungsmöglichkeiten doch wieder eine Sporthalle belegen müsste, so Danner.

Bei der Besichtigung der Gemeinschaftsunterkunft in Radolfzell verschafften sich die Beteiligten einen Überblick über die Situation der Geflüchteten. Oberbürgermeister Gröger: „Wir nehmen unsere gesellschaftliche Verantwortung für die Schutzsuchenden in Radolfzell wahr. Die Unterbringung ist dabei ein zentraler Aspekt, aber für die Integration insgesamt ist auch das ehrenamtliche Engagement der Menschen vor Ort enorm wichtig – auch hier wird sehr viel getan.“

Am Nachmittag fand ein Ortswechsel in die Gemeinschaftsunterkunft nach Singen statt. Dort berichtete Oberbürgermeister Häusler über die integrati­ven Herausforderungen für die Stadt: „Die Stadt Singen hat in den letzten Jahren viel geleistet. Wir haben beispielsweise rund 350 Menschen mehr aufgenommen, als dies vom Verteilerschlüssel her für unsere Stadt vorge­sehen war. Damit alle diese geflüchteten Menschen sich in unserer Stadtge­meinschaft integrieren können, wurden viele Aktivitäten gestartet. Zu nennen sind der eigens gegründete Verein InSi, aber auch ein gemeinsam von vielen Akteuren erarbeitetes Konzept, das unser Leitbild für eine gute und gelingende Integration darstellt. Aber es gibt auch Grenzen der Belast­barkeit einer Stadtgesellschaft. Diese Grenze haben wir erreicht, wenn nicht sogar schon überschritten. Eine gelingende Integration können wir unter diesen Bedingungen nicht mehr leisten!“ Denn die Stadt werde dann auch mit der Beschulung oder der Unterbringung in Kitas herausgefordert – mehr als alle anderen Kommunen im Lankreis. Lorek versprach, in dieser Sache auch mit dem Kultusministerium in Verbindung zu treten.

Das Ministerium der Justiz und für Migration ist für die Migrationspolitik des Landes zuständig. Die Unterbringung von Flüchtlingen – und damit auch die Zuteilung von Flüchtlingen in den Landkreis Konstanz – erfolgt in Baden-Württemberg in einem dreistufigen System. In Deutschland ankommende Flüchtlinge werden zunächst auf die Länder aufgeteilt. Dort werden sie in einer ersten Stufe in den Landeserstaufnahmeeinrichtungen des Landes untergebracht. Im Anschluss erfolgt die Verlegung in die vorläufige Unter­bringung in die Land- bzw. Stadtkreise. Von dort geht es nach einem maxi­mal zweijährigen Aufenthalt weiter in die Anschlussunterbringung in den Städten und Gemeinden.

Autor:

Oliver Fiedler aus Gottmadingen

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