Verordnung ist bereits ab Karfreitag gültig /
Landkreis verhängt Alkoloverbot auf öffentlichen Plätzen

Symbolbild | Foto: Symbolbild Alkoholverbot/ Stadt KN
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Kreis Konstanz. Ab Freitag, 2. April, gilt bis Sonntag, 18. April, an bestimmten öffentlichen Plätzen und Orten im Landkreis Konstanz ein Alkoholverbot. Das teilte die Pressestelle des Landratsamts am Donnerstagabend mit.

Die betroffenen Plätze und Orte befinden laut der Verordnung in Konstanz in der Altstadt um am See, auf der Insel Reichenau, wie auch in den Uberbereich in Radolfzell wie auf der Mettnau. Die genaue Liste der Bereiche kann man sich hier herunterladen
An diesen Plätzen und Orten ist es bis auf Weiteres verboten, Alkohol auszuschenken und zu konsumieren. Das gilt auch auf privaten Grundstücken, wenn diese öffentlich zugänglich sind. Weiterhin erlaubt sei es hier aber, Alkohol in verschlossenen Gefäßen mit zu sich zu führen, teilte das Landratsamt mit.

Die Allgemeinverfügung gilt bis einschließlich 18. April, wurde weiter informiert. Sie tritt bereits zu einem früheren Zeitpunkt außer Kraft, wenn die Sieben-Tages-Inzidenz des Landkreises je 100.000 Einwohner den Wert 50 an drei aufeinander folgenden Tagen unterschreiten sollte, was aus aktueller sicht sehr unwahrscheinlich erscheint.

Die Maßnahme soll der Eindämmung der aktuell hohen Zahlen positiv auf das Coroanvirus getester Personen dienen, nachdem die Sieben-Tage-Inzidenz im Landkreis seit einiger Zeit über 100 Fälle pro 100.000 Einwohner liegt und davon ausgegangen werden muss, dass dies auch in den nächsten Tagen so bleiben wird.

Autor:

Oliver Fiedler aus Gottmadingen

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