Steigende Inzidenzwerte ließen keine andere Wahl / Kleines Schlupfloch gibt es noch
Landkreis verhängt »Ausgangsbeschränkungen« ab Samstag

Leere Stadt | Foto: Leere Städte und Straßen gibt es durch die Ausgangsbeschränkungen ab Samstag. swb-Bild: of/Archiv
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Kreis Konstanz. Ab Samstag, 17. April, 0.00 Uhr, gilt in der Zeit zwischen 21.00 Uhr bis 5.00 Uhr eine Ausgangsbeschränkung im Landkreis Konstanz. Das gab das Landratsamt am Donnerstagabend bekannt.

In diesem Zeitraum ist der Aufenthalt außerhalb der Wohnung nur bei Vorliegen triftiger Gründe gestattet. Die Ausnahmen von der Ausgangsbeschränkung sind in der Allgemeinverfügung aufgelistet. Wie Landrat Zeno Danner sagte, habe man ein wenig der ganzen Härte herausgenommen, indem es eine »Spaziergang-Klausel« für Familien oder Einzelpersonen darin bis 23 Uhr geben soll.

Die Bekanntmachung erfolgt in der Form einer Allgemeinverfügung am Donnerstag. Die Rechtswirkungen der Allgemeinverfügung treten dann zwei Tage nach Veröffentlichung, also am Samstag, 17. April, in Kraft. Die Allgemeinverfügung ist im Laufe des Abends einsehbar auf der Seite des Landkreises unter www.LRAKN.de/bekanntmachungen.

»Die Allgemeinverfügung war zu erlassen, da davon auszugehen ist, dass alle bisher getroffenen Maßnahmen nicht ausreichen und die wirksame Eindämmung des Infektionsgeschehens gefährdet ist. Insbesondere in den letzten Tagen sind die Inzidenzzahlen deutlich angestiegen. Diese Einschätzung deckt sich mit der Weisungslage des Sozialministeriums Baden-Württemberg, wonach spätestens ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von über 150 eine Ausgangssperre unter Betrachtung der Gesamtsituation erforderlich ist«, so der Landrat in seiner Mitteilung. Indes hat das Sozialministerium ebenfalls am Donnerstag durch Minister Manne Lucha eine Landesweite »Notbremse« für den Montag angekündigt, die aber in den Details noch nicht genau ausgeführt wurde.

Insbesondere in den Krankenhäusern habe man einen Anstieg der COVID-Patientenzahlen beobachtet, welche die örtlichen Krankenhäuser an den Rand ihrer Aufnahmekapazitäten bringen könnten. Den Krankenhäusern fehlten zunehmend Betten und Personal für die Versorgung auf den Normalstationen, wird ausgeführt.

Die Ausgangsbeschränkung dient der Eindämmung der Pandemie, nachdem die Sieben-Tage-Inzidenz im Landkreis Konstanz seit Montag, 12. April 2021, über 150 Fälle pro 100.000 Einwohner liegt. Wissenschaftliche Studien (Oxford) stützen den Befund, dass durch die Verhängung von Ausgangsbeschränkungen die Inzidenz um 13 Prozent reduziert werden könnte, führt das Landratsamt in seiner Mitteilung an. Diese Maßnahme müsse daher in Anbetracht des Infektionsgeschehens zusätzlich zu den bereits geltenden Einschränkungen getroffen werden.

Kreisweite Testtage

In diesem Zusammenhang wird noch einmal auf das kreisweite Test-Wochenende vom 23. bis 25. April 2021 hingewiesen: »Das Test-Wochenende ist ein großangelegter Versuch, die Infektionsketten möglichst früh und umfassend zu erkennen und zu durchbrechen – gerade auch bei symptomfreien Erkrankten. Damit soll eine Perspektive zu einer Rückkehr zu mehr Normalität eröffnet werden, die dringend erforderlich ist«, so die Botschaft des Landratsamts. Mit diesen Testtagen ist die große Hoffnung verbunden, bisher unentdeckte Infektionen aufzuspüren und damit die aktuelle Entwicklung eventuell umzukehren.

Autor:

Oliver Fiedler aus Gottmadingen

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