Gelände geräumt und wild geparkte Autos abgeschleppt
Landratsamt macht Ernst am Binninger Baggersee

Binninger See | Foto: Manches wild geparkte Auto landete bei der Sonderaktion der Behörden beim Binninger Baggersee am Abschlepphaken. swb-Bild: LRA
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Hilzingen-Binningen. Nach mehreren Vorwarnungen seitens des Landratsamts wurden nun erstmals widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge am Binninger Baggersee abgeschleppt.

Im Rahmen einer Sonderaktion, an der das Landratsamt Konstanz, die Gemeinde Hilzingen und die Polizei beteiligt waren, wurden die Besucher des Sees zunächst per Lautsprecherdurchsage darauf hingewiesen, dass für das eingezäunte Gelände ein Betretungs­verbot besteht und das Baden im Baggersee verboten ist. Angekündigt wurde auch das Abschleppen von Fahrzeugen, die entlang der Kreisstraße K6126 oder in naturschutzrechtlich unter Schutz gestellten Gebieten widerrechtlich abgestellt waren. »Ein Abschleppunternehmen war zu diesem Zeitpunkt bereits vor Ort«, informierte der Pressesprecher des Landratsamts.

„Die Aktion war ein Erfolg! Dass der Baggersee an einem heißen Sonntagnachmittag frei von Besuchern war, hat es bisher vermutlich noch nicht gegeben. Unser Dank gilt dem Polizeirevier Singen und der Gemeinde Hilzingen sowie den ehrenamtlichen Helfern der Naturschutzbehörde, die die Aktion begleitet und unterstützt haben“, so die Pressestelle des Landratsamtes in ihrer Meldung.

Schon vor dieser Sonderaktion war bereits aufgrund verstärkter Kontrollen und Sanktionen ein Rückgang der widerrechtlich parkenden Fahrzeuge zu verzeichnen. Aber das Problem war damit längst noch nicht gelöst und bedurfte offensichtlich eines Exempels. »Es werden auch künftig verstärkt Kontrollen stattfinden und Fahrzeuge, die entlang der Kreisstraße oder in Schutzgebieten widerrechtlich parken, ohne Vorankündigung abgeschleppt. Ebenso werden weiterhin Bußgeldverfahren eingeleitet«, so die Ankündigung aus Konstanz.

Das Landratsamt Konstanz weist nochmals ausdrücklich darauf hin das Bade- und Betretungsverbot am Binninger Baggersee einzuhalten und vor allem keine Fahrzeuge entlang der Kreisstraße K6126 oder in den umliegenden Schutzgebieten widerrechtlich zu parken.

Autor:

Oliver Fiedler aus Gottmadingen

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