Rund 25 Prozent der Lehrkräfte bleiben derzeit Zuhause
MdB Rombach fordert Attestpflicht für Lehrer

Schulen | Foto: Die Zeit leerer Schulen ist eigentlich vorbei. Aber rund 25 Prozent der Lehrer fehlen derzeit beim Neustart nach dem Corona-Lock Down. swb-Bild: Archiv
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Stuttgart/ Kreis Konstanz. Lehrkräfte in Baden-Württemberg, die zur sogenannten Risikogruppe gehören, sind derzeit von der Präsenzpflicht an ihrer Dienststelle befreit. Lehrer, die mit Personen, die zur Risikogruppe gehören in einem Haushalt leben, dürfen auf freiwilliger Basis Präsenzunterricht abhalten, können sich aber auch davon befreien lassen. Landtagsabgeordneter Karl Rombach (CDU) der auch den Landkreis Konstanz mit Betreut, fordert hierfür die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung. „Derzeit beruhen die für eine Befreiung vom Präsenzunterricht zu leistenden Angaben abseits des Alters auf der Selbsteinschätzung der Lehrkräfte. Klar ist jedoch: Alle Lehrkräfte befinden sich grundsätzlich im Dienst. Aus Gründen der Fairness und der notwendigen Bereitstellung von Präsenzunterricht halte ich daher die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung oder eines Attests für Lehrkräfte für sinnvoll,“ sagte Rombach am Dienstag.

Aus Gründen des Infektionsschutzes sind auf Grundlage der derzeitigen Regelung rund ein Viertel aller Lehrkräfte im Land zu Hause. „Die Lehrkräfte, die sich nicht an der Schule aufhalten, sind richtigerweise mit dem Abhalten von Fernlernangeboten, Korrekturen, Hilfeleistungen sowie der Erreichbarkeit für Schüler und Kollegen betraut. Vielerorts und besonders in bestimmten Fächern ist der Stoff für Fernlernangebote durch das Home-Schooling der letzten Wochen aber bereits aufgebraucht. Es ist notwendig, dass alle Lehrkräfte, die verantwortbar Präsenzunterricht abhalten können, für diesen auch zur Verfügung stehen. Derzeit gibt es ein Ungleichgewicht. Daher befürworte ich den bayerischen Weg, der für ein entschuldigtes Fernbleiben eine (fach-)ärztliche Bewertung vorsieht“, sagt Rombach.

Dies spiegle auch die Stimmung vor Ort wieder, die Rombach in Gesprächen mit Schulleitern und Lehrern im Wahlkreis wahrnehme. In Bayern umfasst die ärztliche Bescheinigung einen Zeitraum von maximal einem Monat und muss danach gegebenenfalls erneuert werden.

Autor:

Oliver Fiedler aus Gottmadingen

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