Über zwei Handwerkerrechnungen müssen noch die Richter entscheiden
Noch keine Schlussabrechnung für Talwiesenhallen

Talwiesenhallen | Foto: auch fünf Jahre nach der Einweihung gibt es noch keine Abschlussrechnung für die Talwiesenhallen in Rielasingen-Worblingen. swb-Bild: of/ Archiv
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Rielasingen-Worblingen. Auch fünf Jahre nach der Einweihung der Talwiesenhallen in Rielasingen-Worblingen gibt es noch keine Schlussabrechnung. Darüber informierte Kämmerin Verena Manuth im Rahmen der Gemeinderatsitzung unter dem Tagesordnungspunkt Haushaltsreste.

In zwei Fällen stehen man mit Handwerksunternehmen, die am Bau der Talwiesenhalle beteiligt waren, noch vor Gericht, so dass es noch keine endgültige Schlussabrechnung geben könne.

Auf Nachfrage aus dem Gemeinderat gehe es dabei um eine Summe von rund 210.000 Euro, die man zwar zurückgelegt habe, über die nun letztlich aber Richter entscheiden würden. Bisher wurden die noch ausstehenden Zahlungen noch als Haushaltsreste immer wieder verschoben, was nun fünf Jahre nach der Inbetriebnahme nicht mehr gehe, informierte Kämmerin Verena Manuth den Gemeinderat weiter. Wenn nun endlich die Richter entscheiden, werde für die dann anstehenden Zahlungen deshalb eine ausserplanmäßige Ausgabe beschlossen werden müssen. Und dann werde es auch erst die Schlussabrechnung für den Hallenbau geben.

Autor:

Oliver Fiedler aus Gottmadingen

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