Stadt passt Zugangsbeschränkung an aktuelle Auflagen an
Nur mit »3G" in Radolfzeller Rathaus und die Dienststellen

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Radolfzell. Vor dem Hintergrund des aktuellen Infektionsgeschehens sind die Dienststellen der Stadtverwaltung weiter geöffnet. Ab Montag, 6. Dezember, ist das Betreten der Gebäude jedoch nur noch möglich, wenn ein konkreter Termin vereinbart wurde. Darüber hinaus muss nun die 3G Regel (geimpft, genesen oder getestet) erfüllt sein und nachgewiesen werden:

- Eine vollständige Impfung kann nachgewiesen werden, indem digitale Nachweise (z. B. CovPass-App oder Corona-Warn-App) oder von der Apotheke oder dem Arzt ausgedruckte QR-Codes in Papierform in Verbindung mit einem gültigen Ausweisdokument vorgelegt werden. Der »Gelbe Impfausweis« oder die »Grüne Karte« der Stadt Radolfzell sind nicht mehr gültig als Zertifikat.

- Genesene können sowohl PCR-Befunde, ärztliche Atteste, Absonderungsbescheinigung von Behörden als auch Genesenenzertifikate in Verbindung mit einem gültigen Ausweisdokument als Nachweise vorzeigen - bis zu 180 Tage nach der Ausstellung.

- Für nicht geimpfte oder genesene Personen gilt: Es ist ein negatives Schnelltestergebnis vorzulegen, das nicht älter als 24 Stunden ist, oder ein negativer PCR-Test, der nicht älter als 48 Stunden ist.

Während des Aufenthaltes in den Gebäuden ist eine FFP 2 Maske oder eine medizinische Maske zu tragen und nach Möglichkeit Abstand zu halten.

- Presseinfo

Autor:

Redaktion aus Singen

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