Der erste Termin findet am 6. Mai statt
Radolfzell bekommt Gemeindeimpftag

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Radolfzell. Die Stadt Radolfzell hat erfolgreich beim zuständigen Kreisimpfzentrum und beim Sozialministerium einen Antrag für einen Gemeindeimpftag gestellt. Das teilte die Pressestelle am Dienstag mit. Beim Gemeindeimpftag kommt ein mobiles Impfteam aus dem Zentralen Impfzentrum in Freiburg und ein weiteres aus dem Kreisimpfzentrum in Singen zu einem Termin in die große Kreisstadt, um rund 200 Personen mit dem Impfstoff BioNTech zu impfen.

Der Termin für die Erst-Impfung ist am Donnerstag, 6. Mai ab 10 Uhr. Die Zweit-Impfung findet am Donnerstag, 17. Juni 2021 ab 10 Uhr im Milchwerk in Radolfzell statt. Impfberechtigt für die Vor-Ort-Impfung sind alle Personen aus Radolfzell mit vollendetem 80. Lebensjahr sowie deren Partner mit vollendetem 70. Lebensjahr, die in einem gemeinsamen Hausstand leben. Das Angebot richtet sich vorrangig an Menschen, die eingeschränkt mobil sind und Menschen die keinen Zugang zur elektronischen Anmeldung von Impfterminen haben, so die Mitteilung aus dem Rathaus. Weitere Personengruppen nach der Bundes-Impfverordnung sind bei diesem Angebot eines Gemeindeimpftages nicht impfberechtigt.

Die Anmeldung für den Gemeindeimpftag erfolgt telefonisch über das Bürgertelefon der Stadtverwaltung Radolfzell unter der Rufnummer 07732 81-585 und ist von Montag bis Freitag von 8 - 12 Uhr sowie von Montag bis Donnerstag von 14 - 16 Uhr möglich. Oberbürgermeister Martin Staab sieht in dem Gemeindeimpftag eine wichtige Ergänzung für die Menschen vor Ort: »Wir stellen gerne unsere wirksame Infrastruktur für den Gemeindeimpftag zur Verfügung und übernehmen das Einladungs- und Anmeldemanagement. So werden wir die Radolfzellerinnen und Radolfzeller dabei unterstützen, schnell und unkompliziert geimpft zu werden. Dafür ist ein Gemeindeimpftag das ideale Angebot. Als Stadt wäre uns ein deutlich früherer Termin natürlich lieber gewesen – doch das liegt im Ermessen des Landkreises.«

Personen, die bereits auf der Warteliste des Kreisimpfzentrums stehen und bis dato noch keine Rückmeldung erhalten haben, werden gebeten, bis einschließlich 6. April auf eine Information durch das Landratsamt zu warten. Sollten bis zu diesem Zeitpunkt keine Rückmeldungen erfolgt sein, wird darum gebeten, die untenstehenden weiteren Hilfestellungen wahrzunehmen.

Weitere Hilfestellungen für die Terminvergabe der Corona-Schutzimpfung

Das Landratsamt Konstanz möchte den Radolfzellerinnen und Radolfzellern ein zeitnahes Impfangebot machen, falls sie noch nicht geimpft sind und bisher keinen Impftermin erhalten haben. Impfberechtigt sind Personen, die 80. Lebensjahr vollendet haben (zum Zeitpunkt des Impftermins) sowie deren Lebenspartnerin bzw. Lebenspartner mit vollendetem 70. Lebensjahr, wenn ein gemeinsamer Haushalt besteht.

Unterstützend hat die Stadt Radolfzell eine Rufnummer eingerichtet, unter der sich Impfwillige auf eine Warteliste in Radolfzell aufnehmen lassen können. Das Bürgertelefon ist unter der Nummer 07732 81-585 von Montag bis Freitag 8 bis 12 Uhr sowie Montag bis Donnerstag 14 bis 16 Uhr erreichbar. Die Liste wird anschließend dem Landratsamt Konstanz übersandt, das die gemeldeten Personen in den nächsten Wochen wegen eines Impftermins anrufen wird. Sollten die Interessenten mehrfach telefonisch nicht erreichbar sein, wird das Landratsamt schriftlich Kontakt aufnehmen. Die Terminierung erfolgt absteigend nach dem Alter der angemeldeten Personen. Bei der Terminierung besteht keine Wahlfreiheit beim Impfstoff – die Terminangebote werden entsprechend der zuerst verfügbaren Kapazitäten der Impfstoffe sowohl von dem Hersteller Biontech wie auch AstraZeneca vergeben. Wann der Impftermin stattfinden wird, kann nicht im Vorfeld gesagt werden. Der Landkreis ist aber sehr bemüht, dies vorrangig und zeitnah zu ermöglichen, so die Information aus dem Rathaus.

- Dominique Hahn

Autor:

Redaktion aus Singen

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