Gemeinde bietet auch in Sommerferien Betreuung für U3 und Ü3 an
Regelbetrieb mit Einschränkungen

Kita | Foto: Der für Ende des Monats angekündigte Regelbetrieb in den Kinderhäusern wird nur eingeschänkt durchgeführt werden können. swb-Bild: of/Archiv
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Rielasingen-Worblingen. Die Gemeinde Rielasingen-Worblingen wird auch für den Juni die Kindergartengebühren für die Eltern erlassen, die nicht in der Notbetreuung von zuletzt bis zu 50 Prozent der Kinder zum Zuge kamen, erlassen. Das beschloss der Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung. Bereits in der Sitzung davor war beschlossen worden, die Kindergartengebühren für April und Mai zu erlassen. Die freien Träger in der Gemeinde hatten dafür Zuschüsse der Gemeinde aus dem Rettungsschirm erhalten.

Angesichts der aktuellen Lage wird die Gemeinde in den Sommerferien erstmals eine Betreuung für U3 und ü3 Kinder anbieten, gab Jenny Frankenhauser als Leiterin des Kinder- und Jugendförderteams bekannt. Dafür nahm der Gemeinderat eine Änderung der Gebührensatzung vor.

Was die nun durch die Landesregierung angeordnete Aufnahme eines Regelbetriebs in der Kinderhäusern auf den 29. Juni betrifft, so sei man derzeit intensiv an der Vorbereitung. Es könne aber nur ein Regelbetrieb mit Einschränkungen werden durch den großen Aufwand an Hygienemaßnahmen und auch durch den Umstand, dass alleine 16 der MitarbeiterInnen derzeit Risikogruppen zugeordnet werden müssten, als nicht eingesetzt werden könnten. Man werde alle Kinder aufnehmen können, sagte sie, das ermögliche auch die Änderung des Betreuungsschlüssels durch das Land dafür, viel an pädagogischer Arbeit könne man allerdings nicht erwarten, machte sie deutlich. Gemeinderat Reinhard Zedler machte darauf aufmerksam, dass nach einer neuen Bewertung des Robert-Koch-Instituts Personen ab 60 Jahren nicht mehr generell als Risikogruppen gelten würden, und die Personen dafür eine Krankschreibung einreichen müssen. Die Zahl der Personen, die hier nicht eingesetzt werden könnten, würde sich also sicher noch verringern. Bürgermeister Ralf Baumert fand es bemerkenswert, dass die aktuelle Verordnung eine Gültigkeit bis zum 1. Juli habe, nach der jetzigen Fassung. Da müsse noch nachgebessert werden.

Autor:

Oliver Fiedler aus Gottmadingen

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