Protest gegen Pläne am Seerücken blieben erst mal ohne Auswirkungen
Richtplan Windenergie für den Thurgau festgesetzt

Richtplan Windenergie | Foto: Eine Visualisierung der Gegner der Windkraftplanung am Seerücken mit der Perspektive von Gaienhofen aus. swb-Bild: pr
  • Richtplan Windenergie
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Thurgau. Der Regierungsrat des Kanton Thurgau hat im kantonalen Richtplan die Änderung des Unterabschnitts «Windenergie» verabschiedet. Neu gibt es sechs kleinflächige Windenergiegebiete statt acht grossflächige Windpotenzialgebiete.

Im Entwurf des Richtplans im Jahr 2016 wurden acht Gebiete im Kanton Thurgau als Windpotenzialgebiete ausgewiesen. Diese wurden einer umfassenden Neubeurteilung unterzogen. Analysiert wurden unter anderem Einflüsse von Windenergieanlagen auf den Menschen, die Umwelt und Infrastrukturanlagen des Bundes oder Aspekte wie Sichtbarkeit, Ertrag und Logistik. Als Resultat dieser Arbeiten liegt im kantonalen Richtplan nun ein überarbeiteter Unterabschnitt «Windenergie» vor, den der Regierungsrat erlassen hat und ihm als Koordinations- und Führungsinstrument dient. Weil der Grosse Rat diese Änderungen ebenfalls genehmigen muss, hat der Regierungsrat dazu eine Botschaft verabschiedet.

Aus den acht grossflächigen Windpotenzialgebieten wurden sechs kleinflächige Windenergiegebiete. Ausserdem wurde bei diesen Gebieten eine Priorisierung vorgenommen. Als Festsetzung in den Unterabschnitt «Windenergie» aufgenommen wurden die Windenergiegebiete Salen-Reutenen, Thundorf und Braunau-Wuppenau, an diesen Standorten sind vertiefte Studien durchgeführt worden.

Als Zwischenergebnis wird das Gebiet Ottenberg in den Richtplan aufgenommen. Dieses Gebiet wird als geeignet eingestuft, eine vertiefte Abklärung liegt aber noch nicht vor.

Als Vororientierung sind die Gebiete Sirnach-Littenheid und Cholfirst aufgenommen worden, dort sind lediglich generelle Vorstellungen vorhanden. Nicht mehr enthalten sind die beiden Gebiete Bichelsee-Fischingen und Rodebärg bei Diessenhofen. Gründe sind im Falle von Bichelsee-Fischingen Konflikte mit Anlagen der Flugsicherung, im Falle von Rodebärg das zu geringe Potenzial der Stromerzeugung in einem Landschaftsschutzgebiet von nationaler Bedeutung.

Bevor der Regierungsrat den überarbeiteten Unterabschnitt «Windenergie» erlassen hat, wurde der Entwurf öffentlich bekannt gemacht. Insgesamt sind von November 2018 bis Januar 2019 rund 1500 Eingaben eingereicht worden. Oftmals wurde der Verzicht auf ein einzelnes Windenergiegebiet gefordert - in diesem Fall auch verstärkt von deutscher Seite aus gegen die Planungen auf dem Seerücken bei Salen-Reuten, mit dem ein Beeinträchtigung des UNESCO-Kulturerbes Reichenaus verbunden wird, dabei zeigten sich zahlreiche Organisationen oder Umweltverbände kritisch gegenüber der Windenergienutzung. Dies blieb aus planerische Sicht im Thurgau ohne Konsequenzen.

Es gab aber auch zahlreiche Eingaben, die dem Vorhaben positiv gegenüberstehen. Sämtliche Eingaben wurden geprüft. Viele der Anregungen oder Einwände lassen sich sachlich widerlegen oder sind nicht stufengerecht, das heisst nicht auf Stufe Richtplan zu klären. Diese sind mitsamt den fachlichen Erläuterungen im Mitwirkungsbericht aufgeführt und bei möglichen Projekten zu berücksichtigen.

Mit dem Eintrag der Windenergiegebiete im Richtplan leistet der Kanton Thurgau einen Beitrag an das von der Stimmbevölkerung gesetzte Ziel, die wegfallende Kernenergie längerfristig durch lokal vorhandene, erneuerbare Energien zu ersetzen und damit die Versorgungssicherheit und Unabhängigkeit zu stärken. Weil die Bewilligung von Windenergieanlagen in jedem Fall ein vorgängiges Nutzungsplanverfahren erfordert, liegt es letztlich im Ermessen der jeweiligen Standortgemeinde, ob die erforderliche Zone auch ausgeschieden wird und in der Folge ein Baubewilligungsverfahren für ein Projekt auf dem Gemeindegebiet lanciert werden kann.

Das Dokument dazu gibt es via https://www.tg.ch/public/upload/assets/81597/Botschaft_Richtplanaenderung_Windenergie.pdf

Autor:

Oliver Fiedler aus Gottmadingen

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