Gemeinderatsbeschluss vom März wird damit umgesetzt - trotz geschlossener Angebote
Singen: Stadt will Kurtaxe zum 1. Mai umsetzen

Si Hotel | Foto: Die Singener Hotels sollen ab dem 1. Mai eine Kurtaxe erhben, so sie bis dahin geöffnet haben sollten. Im Bild die Rezeption des "Hotel Trezor". swb-Bild: of/ Archiv
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  • Foto: Die Singener Hotels sollen ab dem 1. Mai eine Kurtaxe erhben, so sie bis dahin geöffnet haben sollten. Im Bild die Rezeption des "Hotel Trezor". swb-Bild: of/ Archiv
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Singen. Die Einführung einer Kurtaxe von zwei Euro pro Person am Tag bei touristischen Aufenthalten in der Hohentwielstadt hat der Singener Gemeinderat nach langen Diskussionen im März beschlossen. Nun geht es an die praktische Umsetzung auf den 1. Mai, auch wenn derzeit eine Öffnungsperspektive für Hotels und Anbieter von Ferienwohnungen noch nicht besteht.

Mit der Einführung der Kurtaxe einher geht die Umstellung des vorgeschriebenen Meldescheins in Papierform auf elektronische Erfassung der Gäste, informierte die Stadt Singen nun. Alle Vermieter von Privatzimmern und Ferienwohnungen sowie die Hotelbetreiber sind damit gesetzlich verpflichtet, ihre Übernachtungen an die Stadt Singen zu melden. Die Übernachtungsgäste erhalten durch die Zahlung der Kurtaxe einen Mehrwert in Form einer Gästekarte, die zur kostenlosen Fahrt mit Zug und Bus im Verkehrsverbund Hegau-Bodensee (VHB), zu vergünstigten Fahrkarten für die Kursschiffe auf Untersee und Rhein und zu Eintrittsermäßigungen bei einigen Schwimmbädern und Museen berechtigt, wenn diese dann auch geöffnet hätten.

Von der Abgabe der Kurtaxe befreit sind Tagesgäste, Kinder bis 14 Jahre und Jugendgruppen ab zehn Personen. Schwerbehinderten kann die Kurtaxe um 25 Prozent ermäßigt werden. Kinder von sechs bis 14 Jahre erhalten die Gästekarte mit allen Vergünstigungen kostenlos. Von der Kurtaxe-Pflicht befreit sind auch Gäste in den Beherbergungsbetrieben, die sich aus beruflichen Gründen in der Stadt aufhalten.

Die Kurtaxe wird laut der bisherigen Planungen zum 1. Mai 2021 eingeführt. Die Vermieter in Singen sind dann verpflichtet, diese Gebühr von den Gästen einzuziehen und an die Stadt abzuführen. In der Praxis wird dies so aussehen, dass die Tourist Information Singen die Meldestatistik der Vermieter monatlich prüft und an die Kämmerei der Stadtverwaltung weiterleitet. Diese verschickt dann Bescheide für die Abgabe. Die Mitarbeiter der Tourist Information Singen kontaktieren in Kürze alle touristischen Vermieter, erläutern diesen den Zugang zum elektronischen Meldesystem sowie die geplanten Abläufe und werden die für die Abwicklung nötigen Daten abfragen. Die Vermieter erhalten Blankovordrucke für die Gästekarten. Diese werden auf den Namen des jeweiligen Kurtaxepflichtigen oder anderen Berechtigten ausgestellt und sind nicht übertragbar.

Nutzer von Zweitwohnungen in Singen müssen künftig eine Kurtaxe-Pauschale von 85 Euro pro Person und Jahr bezahlen. Sie erhalten gesonderte Gästekarten, die zwar Ermäßigungen auf Kursschiff-Fahrkarten und den Eintritt zu verschiedenen Einrichtungen, nicht aber die kostenlose Nutzung von Zug und Bus im VHB ermöglichen.

Die komplette Kurtaxe-Satzung ist auf der Homepage der Stadt Singen (www.singen.de ) unter der Rubrik „Bekanntmachungen“ einsehbar, teilt die Pressestelle der Stadt mit.

Autor:

Oliver Fiedler aus Gottmadingen

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