Bayerischer Anbieter musste zum 28. Januar Insolvenzantrag stellen / Kunden sollten sofort Kündigen
Thüga und Stadtwerke übernehmen nach BEV-Pleite die Notversorgung der Kunden

BEV Pleite | Foto: Nach dem BEV Insolvenzantrag haben die Thüge wie lokale Stadtwerke die Notversorgung der Kunden übernommen. swb-Bild: Archiv
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Singen. Die Thüga Energie wie auch die Stadtwerke Radolfzell und Stockach übernehmen in ihren Versorgungsgebieten im Raum Hegau-Bodensee die Strom- und Erdgasversorgung der Kunden den Anbieters BEV, gegen den nun akutell ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde. Das wurde am Freitag per Medienbericht und die Homepages der Unternehmen bekannt gegeben.

Die BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH kann – wie bereits vor Jahren Flexstrom und Care Energy - laut der Mitteilung ihren Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen. Deshalb beliefert die BEV ihre Kunden nicht mehr mit Strom und Gas, wie sie selbst auf ihrer Webseite mitgeteilt hat. In den Wochen davor hatten sich laut Verbraucherzentrale Bayern vermehrt Verbraucher über die BEV beschwert. Boni und Guthaben wurden nicht ausgezahlt, die Preise jedoch erhöht.

„Wir beobachteten das fragwürdige Geschäftsmodell der BEV seit einiger Zeit, daher vermuteten wir, dass die Unregelmäßigkeiten im Kundenservice zu Problemen führen würden. Die betroffenen Kunden haben wir sofort und unkompliziert in unsere Grundversorgung für Strom oder Gas übernommen“, erklärte Joachim Kania Vertriebsleiter der Stadtwerke Radolfzell.

Deutschlandweit sind mehrere hunderttausend Kunden betroffen, im Versorgungsgebiet der Thüga Energie im Bereich Hegau-Bodensee wie den den genannten Städten auch mehrere Hundert. In ihrem Geschäftsgebiet springt die Thüga Energie jetzt als sogenannter „Ersatzversorger“ ein und übernimmt automatisch und lückenlos die Strom- und Erdgasversorgung.

Die Verbraucherzentrale Bayern rät Kunden: "Wenn man per Post informiert wird, dass die Ersatzversorgung begonnen hat, sollte man gegenüber der BEV Energie die Sonderkündigung erklären und auch die Einzugsermächtigung kündigen – am besten mit Einschreiben.“

Die Thüga Energie rät zudem, von der gesetzlichen Ersatzversorgung auch für eine Übergangszeit in einen günstigeren Tarif zu wechseln. „Wir empfehlen ehemaligen BEV-Kunden schnellstmöglich Kontakt mit uns aufzunehmen“, erläutert Regiocenter-Leiter Karl Mohr. Ähnliche Hinweise werden auch auf den Homepages der Stadtwerke Stockach wie Radolfzell gegeben.

Die Regelung zur Ersatzversorgung ist gesetzlich verankert. Auch wenn die Thüga Energie die Versorgung übernimmt, sind Forderungen gegenüber der BEV - etwa wegen bereits gezahlter Leistungen - sowie alle anderen rechtlichen Fragen nur direkt mit dem Insolvenzverwalter zu klären.

Autor:

Oliver Fiedler aus Gottmadingen

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