Erste Zwischenbilanz nach einem Jahr gezogen
Thurgau revidiert Tierschutzverordnung

TG Tierrecht | Foto: Symbolbild Regierung

Thurgau. Knapp ein Jahr, nachdem die Untersuchungskommission zum Vollzug der Tierschutzgesetzgebung im Kanton Thurgau ihren Bericht vorgestellt hat, zieht der Regierungsrat Bilanz. Daraus geht hervor, dass mehr als die Hälfte der 18 Empfehlungen bereits umgesetzt ist, weitere Empfehlungen sind auf Kurs. Damit diese umgesetzt werden können, braucht es teilweise noch gesetzliche Anpassungen. Eine der wichtigsten Massnahmen ist die Revision der Tierschutzverordnung, die der Regierungsrat beschlossen hat.

Im Zusammenhang mit dem Fall eines Tierhalters in Hefenhofen hat der Regierungsrat eine externe und unabhängige Untersuchungskommission zur Analyse des Vollzugs der Tierschutzgesetzgebung im Kanton Thurgau eingesetzt. Die Kommission schloss ihre Arbeit im Oktober des vergangenen Jahres ab und unterbreitete dem Regierungsrat einen Schlussbericht mit Empfehlungen, eine Chronologie zu den aktenmässig belegten Verfahren und Ereignissen sowie eine Kurzfassung des Berichts. Die Dokumente wurden auch der Geschäftsprüfungs- und Finanzkommission des Grossen Rates sowie den Medien präsentiert. Die Departemente und die Staatskanzlei haben im Anschluss daran die ihnen vom Regierungsrat zugewiesenen Empfehlungen geprüft und nach Möglichkeit umgesetzt. Die Umsetzung ist dem regierungsrätlichen Projektcontrolling unterstellt. In einer ersten Bilanz lässt sich festhalten: Mehr als die Hälfte der 18 Empfehlungen ist bereits umgesetzt worden, weitere Empfehlungen sind auf Kurs und lediglich die Umsetzung einer Empfehlung ist derzeit nicht absehbar.

Risikobasierte Kontrollen

Eine der wichtigsten Massnahmen ist die Revision der Tierschutzverordnung. Die Schwerpunktziele der Revision sind der einheitliche, koordinierte sowie moderne und transparente Vollzug. Gemäss der revidierten Verordnung können die Vollzugspersonen weiterhin jederzeit einen Betrieb oder eine Tierhaltung kontrollieren. Künftig finden diese Kontrollen im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben risikobasiert statt. Betriebe oder Tierhaltungen, bei denen in der Vergangenheit Massnahmen angeordnet werden mussten, werden also primär und vermehrt kontrolliert. Die möglichen Administrativsanktionen werden ausgeweitet und reichen künftig von einer Verwarnung bis hin zu einem Tierhalteverbot. Der Grundsatz lautet, dass eine schärfere verwaltungsrechtliche Sanktion ausgesprochen wird, wenn die mildere nicht die gewünschten Verbesserungen gebracht hat.

Eine weitere wichtige Neuerung in der Tierschutzverordnung betrifft die Zusammenarbeit mit weiteren Behörden, zum Beispiel der Kantonspolizei. Neu geregelt ist auch die Tierschutzmeldung. Es ist weiterhin jede Person befugt, dem Veterinäramt mutmassliche Verstösse gegen die Tierschutzgesetzgebung zu melden. Die Meldung soll in der Regel schriftlich und nicht anonym erfolgen.

Neues Gesetz ist in Ausarbeitung

Der Regierungsrat wird es nicht bei dieser Revision belassen. Er plant, ein Gesetz über das Veterinärwesen und eine Verordnung dazu zu schaffen. Dieses neue Gesetz soll den gesamten Bereich des veterinärrechtlichen Vollzugs, wie das Tierschutz-, Tierseuchen-, Lebensmittel- und Tierarzneimittelrecht umfassen und zur Aufhebung übriger kantonaler Erlasse führen. Weil dieses Gesetzgebungsverfahren inklusive Vernehmlassung aber mehr Zeit erfordert, hat der Regierungsrat als Sofortmassnahme zuerst die Revision der Tierschutzverordnung beschlossen.

Bereits umgesetzt sind weitere Empfehlungen in der Organisation im Veterinäramt. So werden in einzelnen Fällen Begleitgruppen eingesetzt und mit der Schaffung einer Juristenstelle im Amt sind die Kontrollprozesse und die Vorlagen vereinheitlicht worden. Im Rahmen des Budgets 2020 sollen im Veterinäramt weitere Stellen geschaffen werden. Aber auch in anderen Departementen sind die Empfehlungen umgesetzt worden. Im Bereich der Strafverfolgung gab es ebenfalls Empfehlungen, so werden die Strafverfahren im Tierschutzrecht durch spezialisierte Staatsanwältinnen und Staatsanwälte durchgeführt.

Eine weitere Empfehlung der Untersuchungskommission betraf das Parteirecht im Strafverfahren. Auch dies bedingt eine Gesetzesänderung. Der Prozess wurde bereits angestossen. Gleiches gilt für die Zusammenarbeit mit der Kantonspolizei im Rahmen der Amts- und Vollzugshilfe.

Autor:

Oliver Fiedler aus Gottmadingen

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