OB Martin Staab macht in neuester Videobotschaft seinem Ärger Luft
Unmut über Impfstoffverteilung

Martin Staab | Foto: Der Radolfzeller OB Martin Staab weist in seiner neuen Videobotschaft darauf hin, dass Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit haben, gegen den Verteilungsschlüssel des Landes für die Impfstoffverteilung zu klagen. In seinen Augen sie diese ungerecht. swb-
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Radolfzell. Drastische Worte findet der Radolfzeller Oberbürgermeister Martin Staab in seiner neuesten Videobotschaft an die Bürgerinnen und Bürger für die aktuelle Situation der Impfstoffverteilung in Baden-Württemberg. »Leider kommt die Impfstrategie von Bund und Land nicht wirklich voran. Es ist eine zum sprichwörtlichen Himmel schreiende Ungerechtigkeit, dass jeder Landkreis in seinem Kreisimpfzentrum die gleiche Menge an Impfstoff bekommt, egal ob er 130.000 oder 390.000 Einwohner, also dreimal so viel hat. Anschließend verweist der Rathauschef sehr deutlich auf die Möglichkeit für Bürgerinnen und Bürger, das Land aus diesem Grund zu verklagen und kündigt die Unterstützung der Stadt für ein solches Unterfangen an. »Falls jemand eine Klage auf die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse gegen das Land machen möchte, unsere Unterstützung hat er«, so Staab in dem Video, das vor Ostern online gestellt wurde.

Land kündigt Änderung an

Indes hat der neue Amtschef des Landesgesundheitsamts Dr. Uwe Lahl einer Mitteilung des Landratsamts Konstanz vom 30. März zufolge, gegenüber Landrat Zeno Danner angekündigt, dass der Verteilschlüssel in absehbarer Zeit geändert werden solle. »Das Land will eine faire Lösung des Verteilens von Impfstoff. Sobald mehr Impfstoff verfügbar ist, werden wir den Verteilschlüssel ändern. Wir planen derzeit einen Landesimpfgipfel mit der kommunalen Familie im April, auf dem wir diese wichtigen Fragen besprechen wollen. Ich gehe davon aus, dass dann auch die kommunale Seite mit einem abgestimmten Konzept in diese Gespräche geht«, wird Lahl in der Pressemitteilung des Landratsamts zitiert.

Auf Anfrage des Wochenblatts schreibt die Pressestelle der Stadtverwaltung Radolfzell hierzu: »Noch ist keine andere Verteilung umgesetzt. Wenn eine neue Verteilung umgesetzt ist, entsteht dadurch keine rückwirkende Gerechtigkeit für die bisherige Verteilung. Vielmehr muss die Ungleichbehandlung für vergangene Verteilungen ausgeglichen werden.« Als Stadtverwaltung habe man sich zudem mehrfach darum bemüht, mehr Impfstoff für die Bürgerinnen und Bürger zu erhalten, beispielsweise im Rahmen eines Gemeindeimpftages. »Dies haben wir auch gegenüber dem Landkreis und dem Städtetag deutlich gemacht«, so Moritz Schade von der städtischen Pressestelle. Die im Video vom Oberbürgermeister angesprochene »Unterstützung« sei indes moralischer Natur, hieß es aus dem Rathaus auf Anfrage des Wochenblatts.

Auch andere Bürgermeister sprechen über das Thema Klage

Auch die Begründung, warum OB Staab nicht selbst eine Klage gegen das Land auf den Weg bringt beantwortete die städtische Pressestelle: »Herr Staab hätte also grundsätzlich die Möglichkeit davon [vom Recht auf eine Klage beim Bundesverfassungsgericht] als Bürger Gebrauch zu machen. Vorrangig ist es jedoch als Stadtoberhaupt öffentlich eine klare und deutliche Meinung zu Regelungen zu äußern, deren Sinnhaftigkeit angezweifelt werden darf und die gegen das Gerechtigkeitsempfinden vieler Menschen verstoßen.« Auch andere Bürgermeister haben, Medienberichten zufolge, in den vergangenen Tagen bereits ihre Verwunderung darüber bekundet, dass noch keine entsprechenden Klagen von Seiten der Bürgerinnen und Bürger auf den Weg gebracht wurden. Unter ihnen der Konstanzer Oberbürgermeister Uli Burchardt.

Der Gemeindeimpftag

Die Stadt Radolfzell organisiert am 6. Mai zum ersten mal einen Gemeindeimpftag. Dabei kommt ein mobiles Impfteam aus dem Zentralen Impfzentrum in Freiburg und ein weiteres aus dem Kreisimpfzentrum in Singen zu einem Termin in die große Kreisstadt, um rund 200 Personen mit dem Impfstoff BioNTech zu impfen. Impfberechtigt für die Vor-Ort-Impfung sind alle Personen aus Radolfzell mit vollendetem 80. Lebensjahr sowie deren Partner mit vollendetem 70. Lebensjahr, die in einem gemeinsamen Hausstand leben. Das Angebot richtet sich vorrangig an Menschen, die eingeschränkt mobil sind und Menschen die keinen Zugang zur elektronischen Anmeldung von Impfterminen haben, so die Mitteilung aus dem Rathaus. Weitere Personengruppen nach der Bundes-Impfverordnung sind bei diesem Angebot eines Gemeindeimpftages nicht impfberechtigt. Die Anmeldung für den Gemeindeimpftag erfolgt telefonisch über das Bürgertelefon der Stadtverwaltung Radolfzell unter der Rufnummer 07732 81-585 und ist von Montag bis Freitag von 8 - 12 Uhr sowie von Montag bis Donnerstag von 14 - 16 Uhr möglich.

- Dominique Hahn

Autor:

Redaktion aus Singen

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