Kreiswahlausschuss entscheidet am 19. Januar über die Zulassung der Bewerber
Wahlvorschlage zur Landtagswahl nur noch bis 14. Januar

Wahlurne | Foto: Wahlurne

Kreis Konstanz. Nur noch bis Donnerstag, 14. Januar, 18 Uhr, können noch Wahlvorschläge für die Wahl des 17. Landtags von Baden-Württemberg am 14. März 2021 eingereicht werden. Darauf weist der Kreiswahlleiter für die Wahlkreise 56 – Konstanz/Radolfzell und 57 – Singen/Stockach, Landrat Zeno Dannerin einer aktuellen Medienmitteilung hin.

Einzureichen sind die Wahlvorschläge bei der Geschäftsstelle des Kreis­wahlleiters am Landratsamt Konstanz. Diese ist am 14. Januar bis 18 Uhr besetzt.

Der Kreiswahlleiter bittet freilich die Parteien, die ihren Wahlvorschlag noch nicht eingereicht haben, diesen umgehend einzureichen. Sofern Mängel festgestellt werden, könnten diese dann noch bis zum Ende der Einreichungsfrist am 14. Januar, 18 Uhr, behoben werden. Danach sei dies nicht mehr möglich.

Am Dienstag, 19. Januar, 14 Uhr, berät und beschließt der gemeinsame Kreiswahlausschuss für die Wahlkreise 56 – Konstanz und 57 – Singen in öffentlicher Sitzung über die Zulassung der Wahlvor­schläge. Die Sitzung findet im in Präsenz der Mitglieder im großen Sitzungssaal des Landratsamtes Konstanz statt und ist öffentlich, wird informiert. Die entsprechenden Vorgaben des Infektionsschutzes wie Maskenpflicht und Abstandsgebot sind natürlich einzuhalten.

Autor:

Oliver Fiedler aus Gottmadingen

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