Landratsamt geht von der Fortdauer der Trockenheit aus
Wasserentnahmeverbot bis 31. August verlängert
Kreis Konstanz. Aufgrund der anhaltenden Trockenheit verlängert das Landratsamt Konstanz das derzeitige Verbot der Wasserentnahme aus Oberflächengewässern bis 31. August, wurde nun bekannt gegeben. Weiterhin vom Entnahmeverbot ausgenommen bleiben der Bodensee, der Hochrhein und die Radolfzeller Aach.
Das am 3. August erlassene Verbot galt zunächst bis 17. August. Nach wie vor führen viele Bäche und Flüsse im Landkreis Konstanz jedoch nur sehr wenig Wasser. Darüber hinaus lässt die Wetterprognose weiterhin sommerliche Temperaturen und insbesondere keinen nennenswerten Niederschlag erwarten.
Durch die niedrigen Wasserstände wird die Gewässerökologie beeinträchtigt; Fische, Kleinlebewesen und Wasserpflanzen leiden zudem unter den erhöhten Wassertemperaturen. Um eine weitere Verschärfung der Situation zu verhindern, sieht sich das Landratsamt Konstanz veranlasst, das Verbot zu verlängern. Dieses gilt sowohl für Wasserentnahmen im Rahmen des Gemeingebrauchs als auch für alle bisher erlaubten Entnahmen. Ausgenommen sind jedoch Wasserentnahmen für das Tränken von Vieh und das Schöpfen mit Handgefäßen.
Wer das Verbot missachtet, hat mit einer Geldbuße von bis zu 10.000 Euro zu rechnen, teilt die Behörde mit. Die vollständige Verlängerung der Allgemeinverfügung ist ab Freitag, 17. August 2018 auf der Homepage des Landratsamtes unter www.LRAKN.de/bekanntmachungen einsehbar.
Autor:Oliver Fiedler aus Gottmadingen |
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