Weitgehende Lockerungen im Landkreis Konstanz
Weniger Testpflichten ab Montag

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Landkreis Konstanz. Nachdem die Landesregierung in den vergangenen Tagen die Corona-Verordnung erneut angepasst hat, können im Landkreis Konstanz ab Montag weitgehende Lockerungen in Kraft treten, weil die Sieben-Tage-Inzidenz an mehr als fünf Tagen infolge unter 35 lag. Das teilte das Landratsamt Konstanz am Sonntag mit. Am Sonntagabend meldete das Landesgesundheitsamt für den Landkreis sogar mit 19,2 wieder einen Wert von knapp unter 20. Vor einigen Tagen war die Inzidenz schon einmal auf knapp unter 20 gesunken.

Außengastronomie ohne Test

Ein Teil der Lockerungen besteht nun darin, dass ab Montag die Testpflicht für alle Aktivitäten wegfällt, die in den Öffnungsschritten 1 bis 3 im Außenbereich erlaubt sind. Das bedeutet unter anderem, dass für Besuche in der Außengastronomie kein negatives Testergebnis mehr vorgelegt werden muss. Für die Innengastronomie gilt allerdings weiterhin die Drei-G-Regel: Zutritt nur für Getestete, Genesene oder vollständig Geimpfte. Auch größere Feiern mit bis zu 50 Gästen sind zumindest in gewerblichen Einrichtungen, also beispielsweise in einem angemieteten Saal wieder möglich. Voraussetzung ist, dass alle Gäste getestet, genesen oder geimpft sind.

Mehr Teilnehmer bei Veranstaltungen

Ab Montag können Messe-, Ausstellungs- und Kongresszentren wieder mehr Menschen einlassen. Ihr Betrieb ist dann mit einer Flächenbegrenzung von sieben Quadratmetern pro Besucherin oder Besucher gestattet, nicht mehr wie bisher 10 Quadratmeter pro Besucher. Das Abhalten von Kulturveranstaltungen, insbesondere Theater-, Oper-, und Konzertaufführungen im Freien ist wieder mit bis zu 750 Besucherinnen und Besuchern gestattet, gleiches gilt für Vortrags- und Informationsveranstaltungen im Freien, für Veranstaltungen, die der Aufrechterhaltung des Arbeits-, Dienst- oder Geschäftsbetriebs oder der sozialen Fürsorge dienen und die im Freien stattfinden sowie für Wettkampfveranstaltungen des Amateur-, Profi- und Spitzensports im Freien.

Eine detaillierte Übersicht über die neuen Regelungen gibt es zudem auf der Internetseite der Landesregierung unter: https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/aktuelle-corona-verordnung-des-landes-baden-wuerttemberg/

- Dominique Hahn

Autor:

Redaktion aus Singen

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