Zusätzliche Dosen von AstraZeneca ermöglichen erweiterten Betrieb / Mehr impfberechtigte
Wieder freie Termine für das Kreisimpfzentrum

Impfzentrum | Foto: Ab Montag kann der Betrieb des Kreisimpfzentrum Singen in der Stadthalle nochmals hochgefahren werden. swb-Bild: LRA
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Singen/ Konstanz. Ab Samstag, 27. Februar, stehen wieder freie Termine im Kreisimpfzentrum in Singen zur Buchung bereit. Die Termine werden im Laufe des Samstagvormittag nach und nach freigeschaltet, teilte das Landratsamt noch am Freitagabend mit.

Künftig sind laut der Mitteilung nun Termine drei Wochen im Voraus sichtbar, die ersten freien Termine gibt es schon für den 1. März 2021. Termine können ausschließlich zentral über die 116 117 telefonisch oder online unter www.impfterminservice.de gebucht werden.

Montags, mittwochs und donnerstags wird Impfstoff jetzt von AstraZeneca verimpft, dienstags und freitags wie bisher der Impfstoff von BionTech. Der Impfstoff kann nicht frei gewählt werden.

BionTech wird verabreicht an Personen der höchsten Priorität über 80 Jahre. Pro Woche werden nun darüber hinaus circa 1200 Impfdosen von AstraZeneca für Impfberechtigte im Alter von 18 bis 64 Jahren der Kategorie 2 zur Verfügung stehen.

Weitere Informationen gibt es zudem auf der Seite des Sozialministeriums Baden-Württemberg: FAQ Impfzentren: Baden-Württemberg.de (baden-wuerttemberg.de)

Dort wurde am Freitag zudem bekannt gegeben, dass der Kreis der Impfberechtigen nur durch die verstärkten Lieferungen des Impfstoffs von AstraZeneca erweitert werden können. Ab sofort können sich in Baden-Württemberg zusätzlich zu den bisher schon Impfberechtigten zahlreiche weitere Gruppen im Alter von 18 bis einschließlich 64 Jahren für einen Impftermin mit dem Impfstoff von AstraZeneca anmelden. Dazu zählen etwa Menschen mit bestimmten Erkrankungen, Menschen, die enge Kontaktpersonen einer Schwangeren oder bestimmter zu Hause gepflegter Personen sind.

1. Personen (von 18 bis 64 Jahren), bei denen ein sehr hohes oder hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 besteht:

a) Personen mit Trisomie 21,

b) Personen nach Organtransplantation,

c) Personen mit einer Demenz oder mit einer geistigen Behinderung oder mit schwerer psychiatrischer Erkrankung, insbesondere bipolare Störung, Schizophrenie oder schwere Depression,

d) Personen mit malignen hämatologischen Erkrankungen oder behandlungsbedürftigen soliden Tumorerkrankungen, die nicht in Remission sind oder deren Remissionsdauer weniger als fünf Jahre beträgt,

e) Personen mit interstitieller Lungenerkrankung, COPD, Mukoviszidose oder einer anderen, ähnlich schweren chronischen Lungenerkrankung,

f) Personen mit Diabetes mellitus (mit HbA1c ≥ 58 mmol/mol oder ≥ 7,5%),

g) Personen mit Leberzirrhose oder einer anderen chronischen Lebererkrankung,

h) Personen mit chronischer Nierenerkrankung,

i) Personen mit Adipositas (Personen mit Body-Mass-Index über 40).

(Nachweis: Personalausweis oder ein anderer Lichtbildausweis + ärztliches Zeugnis über das Vorliegen der Erkrankung)

  1. Personen (von 18 bis 64 Jahren), bei denen nach individueller ärztlicher Beurteilung aufgrund besonderer Umstände im Einzelfall ein sehr hohes oder hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 besteht.
  2. Bis zu zwei enge Kontaktpersonen (von 18 bis 64 Jahren) von einer nicht in einer Einrichtung befindlichen pflegebedürftigen Person, die das 70. Lebensjahr vollendet oder eine der oben (unter Punkt 1) genannten Erkrankungen hat. Die Kontaktpersonen werden von dieser Person oder von einer sie vertretenden Person bestimmt.
  3. Bis zu zwei enge Kontaktpersonen (von 18 bis 64 Jahren) von einer schwangeren Person, die von dieser Person oder von einer sie vertretenden Person bestimmt werden.
  4. Personen (von 18 bis 64 Jahren), die in Obdachlosenunterkünften oder Einrichtungen zur gemeinschaftlichen Unterbringung von Asylbewerbern, vollziehbar Ausreisepflichtigen, Flüchtlingen und Spätaussiedlern untergebracht oder tätig sind.
Autor:

Oliver Fiedler aus Gottmadingen

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