Umfangreiche Einlaufzeit ist fast abgeschlossen / Fledermausschutz sorgt für Stillstände
Windkraftanlage Verenafohren geht auf Regelbetrieb über

Verenafohren Tengen | Foto: Die drei Windräder können nach der Einlaufphase im Oktober in den Regelbetrieb übergehen, kündigte nun der Betreiber Hegauwind an. swb-Bild: Design Connection
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Tengen-Wiechs. Die Betreibergesellschaft Hegauwind ist mit dem Start und dem bisherigen Verlauf des Projekts Verenafohren bei Wiechs am Randen zufrieden. Die Anzahl der technischen Probleme bewege sich für die Test- und Einlaufphase im vertretbaren Rahmen, heißt es in einer aktuellen Medienmitteilung, Im Mai dieses Jahres wurden die drei Anlagen des Typs Nordex 131 fertiggestellt und in Betrieb genommen. Danach startete die Getriebe-Einlaufphase, bei der die Anlagen zunächst gedrosselt auf ein Megawatt laufen.
Bis die Anlagen von Hegauwind abgenommen werden und in den regulären Betrieb wechseln, muss der Probebetrieb erfolgreich bestanden sein. Dann müssen die Anlagen technisch verfügbar sein und voll einspeisen können. In der Schlussphase der Probelaufzeit führte der Hersteller Nordex bereits die Erstwartung durch, bei der jede Anlage eine Woche lang durchgecheckt wurde. Im Anschluss daran führte die Hegauwind eine Begutachtungsbegehung durch, die nach zusätzlicher Überprüfung der Rotorblätter mit einem Abnahmegutachten abgeschlossen wird. Diese Unterlagen werden dem Landratsamt Konstanz als zuständiger Genehmigungsbehörde zur Verfügung gestellt, so die Mitteilung.
Insbesondere während der windschwächeren Zeit im Sommer kommt es zu zeitweisen Abschaltungen. Verantwortlich dafür sind vor allem naturschutzrechtliche Vorgaben für Abschaltungen zu festgelegten Zeiten. Zum Schutz von Fledermäusen müssen die Anlagen drei Stunden vor Sonnenuntergang bis zum Sonnenaufgang abgestellt werden, wenn die Temperatur mehr als 10 Grad Celsius beträgt und/oder die Windgeschwindigkeit unter sechs Meter pro Sekunde liegt. Die Anlagen sind entsprechend programmiert und können mit ihrer Sensorik die Umgebungsbedingungen erkennen.
Diese Auflagen der Genehmigungsbehörde zum Schutz von Fledermäusen gelten für die ersten drei Betriebsjahre. Danach kann entschieden werden, ob diese Vorgaben so beibehalten oder angepasst werden. Um die notwendigen Informationen zu sammeln wird derzeit ein so genanntes Gondelmonitoring durchgeführt, bei dem auf Höhe des Maschinenhauses ein Gerät angebracht ist, das die Geräusche der Fledermäuse erkennen und aufzeichnen kann. So können wichtige Einschätzungen über die Häufigkeit von Flugbewegungen im Windparkgebiet gewonnen werden.
Sobald alle technischen Abnahmen abgeschlossen sind, beginnt der offizielle Regelbetrieb der Windkraftanlagen. Dies soll nach aktueller Einschätzung der Hegauwind noch im Oktober der Fall sein, so die Ankündigung. Die windreiche Winterzeit soll dann reichlich regenerativen Strom ins Netz schicken. Ausgelegt ist die Anlage, um insgesamt 20.000 Personen rechnerisch mit Strom versorgen zu können.

Autor:

Oliver Fiedler aus Gottmadingen

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