Stadt Radolfzell erlaubte aus Versehen der CDU schon zum 9. August Plakate aufzuhängen
Wirbel um frühe Plakatierung

Wahlplakat | Foto: In Radolfzell wurden schon vor dem üblichen Termin Wahlplakate für die Bundestagswahl aufgehängt. Man habe der CDU versehentlich ein falsches Datum genannt, wurde dazu aus dem Ordnungsamt vermeldet. Deshalb dürfen nun auch die anderen Parteien vorab ihre
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Radolfzell. Die Stadt Radolfzell nach nach ihrer Darstellung dem CDU-Kreisverband aus Versehen schon auf den 8. August erlaubt, Wahlplakate für die Bundestagswahl aufzuhängen, was diese auch prompt getan hat. Offensichtlich haben auch die "Grünen" hier vorab die Möglichkeit erhalten, ihre Wahlplakate in der Stadt zu plaztzieren, denn auch sie werben bereits mit ihren lokalen und der Spitzenkandidatin um Stimmen für den 26. September. Dagegen hat am Mittwoch der AfD-Kreisverband mit scharfen Worten Protest eingelegt: "Mit großer Verwunderung und Empörung müssen wir als Partei der Rechtsstaatlichkeit zur Kenntnis nehmen, das der Primus aus unserer Parteienlandschaft (CDU) sich nicht an die allgemeinen Plakatierungsgenehmigungen in der Region (Radolfzell) hält. Während unsererseits erst die Plakatierung zum 16. August gestattet wurde, plakatiert die CDU zumindest bereits seit 9. August, wie uns durch namentlich verbindliche Mitgliederbeobachtungen übermittelt wurde. Dies verstößt gegen den Grundsatz auf Gleichberechtigung und politischen Anstands. Wir protestieren gegen diese undemokratische und überhebliche Verhaltensweise", so der Wahlkampfkoordinator des AfD Kreisverbands, Steffen Jahnke, in einer Mail an das Radolfzeller Ordnungsamt, die auch den regionalen Medien zugestellt wurde.

Die Antwort kam prompt von Frank Mattes aus dem Ordnungsamt der Stadt Radolfzell: "Aufgrund eines Datum-Irrtums wurde der CDU der 9. August als Beginn der Plakatierung mitgeteilt. Wir bitten dies zu entschuldigen", schrieb er an Jahnke. Der Irrtum sei erst am 10. August offenkundig geworden, als die CDU-Plakate bereits gehängt worden seien, so Mattes weiter. "Von unserer Seite wurde sodann umgehend begonnen alle mit uns in Kontakt getretenen Parteien und Wählergruppierungen darüber zu informieren, dass dieser Irrtum vorgefallen ist. Aus diesem Grund dürfen alle Parteien ab sofort mit der Plakatierung für die Bundestagswahl beginnen, damit eben der Grundsatz der Gleichbehandlung nicht verletzt wird", teilte Mattes weiter mit. Allerdings konnte bis Mittwoch Abend noch nicht geklärt werden, auf welchen Wegen die AfD informiert worden sein soll, dort wird auch noch gesucht wo eine entsprechende Nachricht eingegangen sein könnte. Die anderen Parteien müssen nun alle improvisieren, denn normalerweise darf erst sechs Wochen vor der Wahl plakatiert werden. Darauf haben sich auch die Wahlhelfer eingestellt, die das in ihrer Freizeit machen. Allerdings können Gemeinden davon abweichen.

Die Gemeinde Allensbach hat zum Beispiel den Parteien das Plakatieren bereits acht Wochen vor der Wahl zum 1. August genehmigt, was dort auch vollzogen wurde.

Autor:

Oliver Fiedler aus Gottmadingen

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