Ab Donnerstag, 0 Uhr, endet die Ausgangssperre
Zahlen sinken weiter

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Region. Die Corona-Zahlen im Landkreis sinken weiter die »Bundesnotbremse« tritt am Donnerstag außer Kraft. Nachdem schon seit Samstag erste Lockerungen im Einzelhandel gelten, Fallen ab Donnerstag weitere Beschränkungen weg. Neben dem Ende der Ausgangssperre werden ab Donnerstag wieder Treffen von zwei Haushalten mit maximal fünf Personen erlaubt. Kinder bis einschließlich 14 Jahre werden nicht mitgezählt. Paare, die nicht zusammenleben, zählen als ein Haushalt. Im Einzelhandel bleibt es bei Click & Meet, allerdings entfällt die Testpflicht. Geschäfte mit Waren für den täglichen Bedarf haben unter Hygieneauflagen weiterhin geöffnet. Körpernahe Dienstleistungen sind ebenfalls ab Donnerstag unter Auflagen erlaubt, dazu zählen unter anderem Kosmetik-, Nagel-, Massage-, Tattoo-, Sonnen- und Piercingstudios sowie kosmetische Fußpflegeeinrichtungen

Sieben-Tage-Inzidenz deutlich unter 100

Die Sieben-Tage-Inzidenz im Landkreis Konstanz liegt inzwischen um die 80 und damit deutlich unter der 100er Marke. Die Zahl der Menschen im Landkreis, die aktuell positiv auf das Virus getestet sind, liegt nur noch bei 433.
Vor genau einer Woche waren es noch 634. Eine ganz leichte Entspannung zeigt sich mittlerweile auch in den Kliniken des Landkreises. Momentan befinden sich noch 36 Personen im Zusammenhang mit dem Virus in stationärer Behandlung. Vergangenen Dienstag waren es noch 47.

Landesregierung kündigt Perspektive für Gastronomie an

Nach der aktuellen Corona-Verordnung sind Öffnungen in der Gastronomie oder bei kulturellen Veranstaltungen noch nicht vorgesehen. Die Gastronomie darf also weiterhin nur Essen zum Mitnehmen anbieten. »Das Land hat aber angekündigt, hier mit einem Stufenmodell weitere Perspektiven zu schaffen. Die geplante Öffnungsstrategie erfolgt mit der für diese Woche angekündigten Veröffentlichung der neuen Corona-Verordnung«, heißt es in einer Mitteilung des Landratsamts.

Weitere Öffnungen soll es allerdings für Galerien, Museen, Gedenkstätten, zoologische und botanische Gärten sowie Archive, Bibliotheken und Büchereien geben. Diese dürften ab Donnerstag nach vorheriger Terminbuchung besucht werden. Der Betrieb von Sportanlagen und Sportstätten im Freien und geschlossenen Räumen (ohne Schwimmbäder) ist für den Freizeit- und Amateurindividualsport mit maximal fünf Personen aus nicht mehr als zwei Haushalten erlaubt. Kontaktarmer Sport in Gruppen von bis zu 20 Kindern bis einschließlich 14 Jahren ist nur im Freien möglich. Die Nutzung von Umkleiden, sanitären Anlagen und anderen Aufenthaltsräumen oder Gemeinschaftseinrichtungen ist nicht erlaubt.

- Dominique Hahn

Autor:

Redaktion aus Singen

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