Wasser ist nicht gesundheitsschädlich
Chlorung des Trinkwassers erforderlich

Trinkwasserchlorung | Foto: Symbolbild / swb-Archiv
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Hilzingen / Gottmadingen. Bis auf Weiteres muss das Trinkwasser aus dem Hochbehälter Niederzone Riedheim und den Hochbehältern Homboll alt und neu vorsorglich gechlort werden.

Davon betroffen ist die Niederzone in Riedheim und die Niederzone in Hilzingen sowie der Gottmadinger Ortsteil Ebringen. Die Chlorung ist mit dem Gesundheitsamt abgestimmt. Die Dosierung entspricht der Trinkwasserverordnung und ist nicht gesundheitsschädlich, allerdings ist das gechlorte Wasser für Aquarien ungeeignet.

Auf das Ende der Chlorung wird die Gemeinde Hilzingen hinweisen.

Autor:

Ute Mucha aus Moos

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