Baurechtsbehörde hätte nach Ansicht der Fraktion von der inzwischen nötigen Umweltverträglichkeitsprüfung wissen müssen
Grünen-Kreistagsfraktion hinterfragt Vorgehen bei der Dellenhau-Abbaugenehmigung

Dellenhau | Foto: Der Blick in den jungen Wald des Dellenhau von der B34 aus. swb-Bild: of/ Archiv
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Kreis Konstanz. Die Grünen-Fraktion im Kreistag will von der Landkreisverwaltung Antworten, weshalb im letzten Sommer der Kiesabbau im Dellenhau genehmigt wurde, obwohl damals schon die Rechtslage eine Umweltverträglichkeitsprüfung davor vorgesehen habe, wie sie nun in einer Presseerklärung veröffentlichte:

"Wir, die Fraktion der Grünen im Kreistag, haben uns schon seit Beginn der öffentlichen Wahrnehmung des geplanten Kiesabbaus im Gebiet Dellenhau auf der Gemarkung Hilzingen in den Jahren 2013/2014 vehement gegen das Vorhaben ausgesprochen", so Prof. Dr. Rainer Luick von der Fraktion. Zudem hätten sich auch die VertreterInnen der Fraktion der Grünen im Regionalverband Hochrhein/Bodensee mit umfangreichen Einsprüchen zu den planungsrechtlich fragwürdigen Vorgängen für eine Genehmigung des Kiesabbaus Dellenhaus wiederholend ablehnend positioniert. "Fragwürdig ist für uns allerdings auch bis heute die Rolle und das Interesse der Landesregierung an einem Kiesabbau im Dellenhau — und das, trotz der bekannten problematischen Situation", so Prof. Dr. Luick.

Die Fraktion der Grünen im Kreistag stellt nun folgende Fragen an das Landratsamt Konstanz:

1. Warum hat das Landratsamt Konstanz am 1. Juli 2020 dem Kieswerk Birkenbühl GmbH die Genehmigung zum Kiesabbau im Gewann Dellenhau erteilt, obwohl die rechtliche Situation, wie jetzt durch die Klage bestätigt, eindeutig schon seit mehreren Jahren andere planungsrechtliche Voraussetzungen erfordert (u.a. Notwendigkeit einer Umweltverträglichkeitsprüfung)?

2. Auf welcher Rechtsauffassung fußt die Position des Landratsamtes Konstanz, dass die Gemeinde Hilzingen nicht befugt sei, eine Veränderungssperre für die Aufstellung eines Flächennutzungsplanes zur Rohstoffnutzung auf der Gemarkung Hilzingen auszusprechen? Ein Aspekt, der nach unserem Wissen ebenfalls beklagt wird.

3. Der Regionalverband Hochrhein-Bodensee hat im mittlerweile verabschiedeten Teilregionalplan "Oberflächennahe Rohstoffe" das Gebiet Dellenhau weder als Sicherungsgebiet noch als Vorranggebiet aufgrund der bekannten problematischen Situation aufgeführt - also aus der Planung herausgenommen. Aufgrund welcher Rechtsauffassung wird die vom RP Freiburg geforderte nachzuholende Umweltverträglichkeitsprüfung trotz der geänderten aktuellen planungsrechtlich-verbindlichen Grundlage durchgeführt?

4. Sollte die geplante Umweltverträglichkeitsprüfung trotz geänderter Planung durchgeführt werden, wird dann im Kontext der UVP auch eine FFH-Verträglichkeitsprüfung durchgeführt bzw. wenn nein, mit welcher rechtlichen Begründung?

Die Notwendigkeit einer FFH-Verträglichkeitsprüfung ergibt sich nach unserer Einschätzung allein schon durch den Projektstatus und aufgrund des möglichen negativen Einflusses auf benachbarte EU-Schutzgebietskategorien.

Leider sei auch bei diesem Vorhaben festzustellen, dass gesellschaftlicher Protest allein gegen ein Projekt, das nur dem Profitinteresse eines einzelnen Unternehmens diene, politisch wirkungslos geblieben sei. "Wir freuen uns daher, dass der Klageweg der vom Vorhaben betroffenen Gemeinden Gottmadingen, Hilzingen, Rielasingen-Worblingen und Singen gegen die vorschnell vom Landratsamt Konstanz erteilte Abbaugenehmigung zu einem Teilerfolg führte, so die von den Fraktionssprecherinnen Saskia Frank und Christiane Kreitmeier unterschriebene Erklärung.

Autor:

Oliver Fiedler aus Gottmadingen

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