Behörde folgt Urteil des Verwaltungsgerichtshofs
Regierungspräsidium weist Widersprüche gegen Büdingen-Bauvorbescheid zurück

Büdingen Baumbestand | Foto: Die Karte zur Veränderung des Baumbestands durch den Hotelbau im Büdingen-Areal. Graphik: Stadt Konstanz
  • Büdingen Baumbestand
  • Foto: Die Karte zur Veränderung des Baumbestands durch den Hotelbau im Büdingen-Areal. Graphik: Stadt Konstanz
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Konstanz. Das Regierungspräsidium Freiburg hat die erhobenen Nachbarwidersprüche gegen den Bauvorbescheid und die Baugenehmigung der Stadt Konstanz zum Bauvorhaben auf dem ehemaligen Büdingen-Grundstück zurückgewiesen. Die entsprechenden Widerspruchsbescheide des Regierungspräsidium gingen am 16. Januar bei der Stadtverwaltung ein, wie nun bekannt gegeben wurde.

Die Stadt Konstanz hatte am 18. Juli 2017 den Bauvorbescheid sowie am 10. September 2018 die Baugenehmigung erteilt. Die Bauherrin beabsichtigt, auf dem bislang unbebauten Grundstück in der Glärnischstraße ein Hotel mit 114 Gästezimmern samt Tiefgarage (118 Stellplätze) sowie 14 oberirdische Stellplätze zu errichten.

Sowohl gegen den Bauvorbescheid als auch gegen die Baugenehmigung hatten Nachbarn form- und fristgerecht Widerspruch eingelegt, den das Regierungspräsidium nun zurückgewiesen hat. Damit ist das Regierungspräsidium der Argumentation des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg in vollem Umfang gefolgt, informiert die Stadt Konstanz.

Autor:

Oliver Fiedler aus Gottmadingen

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