Entscheid des Verwaltungsgerichts richtet sich gegen Zimmeraufbauten in der Kubatur
Stadt sieht Baugenehmigung zur Büdingen-Areal nicht ausgesetzt

Büdingen Areal | Foto: So soll das »Sea Palace Hotel« auf dem Büdingen-Areal am Konstanzer Trichter nach den Plänen von Investor Hans Jürg Buff einmal aussehen. swb-Bild: Horvat
  • Büdingen Areal
  • Foto: So soll das »Sea Palace Hotel« auf dem Büdingen-Areal am Konstanzer Trichter nach den Plänen von Investor Hans Jürg Buff einmal aussehen. swb-Bild: Horvat
  • hochgeladen von Oliver Fiedler

Konstanz. Das Verwaltungsgericht Freiburg hat am Dienstag beschlossen, dass bis zum Abschluß des laufenden Verfahrens vorläufig nicht mit den Bauarbeiten auf dem Büdingen-Areal begonnen werden darf. Das hatte das Gericht mit einer Medienmitteilung am Mittwoch öfffentlich bekannt gegeben. Das Baurechts- und Denkmalamt hatte zuvor am 10. September 2018 die Genehmigung zum Bau eines Hotels auf dem Büdingen-Areal erteilt. Gegen die Baugenehmigung legten Nachbarn Widerspruch ein und stellten beim Verwaltungsgericht Freiburg einen Antrag auf Herstellung der aufschiebenden Wirkung ihres Widerspruchs. Ohne diesen Antrag hätte der Bauherr die Baugenehmigung vollziehen können.

Gebäudetechnik darf nicht durch Zimmer ersetzt werden

Nach Ansicht des Gerichts verletzt die Baugenehmigung nachbarschützende Bestimmungen, soweit die Baugenehmigung eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans zur maximal zulässigen Gebäudehöhe enthält. Die Baugenehmigung sieht vor, die technischen Aufbauten in das Untergeschoss zu verlegen und lässt stattdessen eine weitere Ebene für Zimmer zu. Im Ergebnis hätte dies den Vorteil gehabt, dass die technischen Aufbauten, die den Gesamteindruck des Gebietes stören, im Stadtbild hätten vermieden werden können, sie Position der Konstanzer Baubehörde. Das Verwaltungsgericht ist dagegen der Ansicht, dass die Zulassung von Hotelzimmern im obersten Geschoß anstelle der Aufbauten das planerische Grundkonzept des Bebauungsplans berühre und nicht im Wege einer Befreiung erteilt werden könne. Die Argumentation der Stadt Konstanz, solche Aufbauten hätten eine geschossgleiche und darüber hinaus sogar nachteiligere, weil unruhigere Wirkung, sei vom Gericht anders gesehen worden.

Zur Entscheidung des Verwaltungsgerichts Freiburg ist aus Sicht der Stadt Konstanz festzuhalten, dass das Gericht lediglich hinsichtlich der genehmigten Gebäudehöhe den Ersatz der technischen Aufbauten durch Zimmer beanstandet hat, so die Medienmitteilung der Stadt Konstanz vom Freitag. Die übrigen Regelungen der Baugenehmigung inklusive der Kubatur des geplanten Baukörpers seien nicht Gegenstand der Entscheidung gewesen, wird hervorgehoben.

»Es ist bedauerlich, dass ein unschönes Technikgeschoss möglich ist und nicht ersetzt werden kann durch Zimmer, die sich optisch besser darstellen. Es wird die Begründung der Entscheidung nun genau geprüft und das weitere Vorgehen abgewogen«, so der Kommentar aus Konstanz.

Fällgenehmigung beruht auf früherer Baugenehmigung

Ungeachtet der Entscheidung des Verwaltungsgerichts sei die Baugenehmigung der Stadt Konstanz aus dem Jahr 1991 weiterhin gültig. Auf der Grundlage dieser Baugenehmigung habe der Bauherr das Recht, eine Fällgenehmigung für das entsprechende Baufenster zu erwirken.

Autor:

Oliver Fiedler aus Gottmadingen

following

Sie möchten diesem Profil folgen?

Verpassen Sie nicht die neuesten Inhalte von diesem Profil: Melden Sie sich an, um neuen Inhalten von Profilen und Orten in Ihrem persönlichen Feed zu folgen.

8 folgen diesem Profil

Kommentare

Kommentare sind deaktiviert.
add_content

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.