Schächster Schritt im Gemeinderat am 15. Juli - Start in Bebauungsplan auf Ende Jahr geplant
Weiter Meilenstein für Hafner-Umsetzung steht an

Hafner | Foto: Der geplante neue Konstanzer Stadteil Hafner steht vor einem weiteren Meilenstein. swb-Bild: Stadt Konstanz
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Konstanz. Im Jahr 2016 hat der Gemeinderat für das Gebiet »Hafner« beschlossen, dass vorbereitende Untersuchungen für eine Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme durchgeführt werden sollen. Nachdem diese im Mai 2021 nun abgeschlossen werden konnten, erreicht das Projekt nun mit den Beratungen zum Beschluss einer Entwicklungssatzung im Juli 2021 einen wichtigen Meilenstein informierte die Pressestelle der Stadt im Vorfeld der Gemeinderatsitzung vom 15. Juli.

In den vergangenen vier Jahren untersuchte die Stadtverwaltung gemeinsam mit externen FachgutachterInnen und ExpertInnen die Voraussetzungen zur Umsetzung einer Städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme im Gebiet: aus planerischer, zeitlicher, wirtschaftlicher und aus eigentumsrechtlicher Sicht. Die vorbereitenden Untersuchungen kommen zu dem Ergebnis: Der Ende 2019 vom Gemeinderat beschlossene städtebauliche Rahmenplan für das Gebiet ist umsetzbar. „Die wichtige Grundlage für eine zügige Entwicklung von bezahlbarem Wohnraum und Gewerbeflächen im Gebiet Hafner – über 3.000 Wohneinheiten und 15 Hektar Gewerbeflächen – ist damit gelegt“, so Bürgermeister Karl Langensteiner-Schönborn.

Das Instrument der Städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme bietet im Unterschied zu klassischen Modellen der Entwicklung von Baugebieten die Möglichkeit, Bodenspekulation zu verhindern, die EigentümerInnen an der Entwicklung zu beteiligen sowie die im Gebiet benötigten Bedarfe an sozialer Infrastruktur über die Maßnahme abzuwickeln und zu finanzieren. Das Instrument verteilt Pflichten und Rechte zwischen den EigentümerInnen und dem Allgemeinwohl gerecht: Investitionskosten werden nicht vergesellschaftet und Entwicklungsgewinne nicht privatisiert, sondern für die Entwicklung reinvestiert.

Der bevorstehende Beschluss einer Entwicklungssatzung setzt nun den entsprechenden rechtlichen Rahmen für die Entwicklung. Er ist zeitgleich Startschuss für die weiteren Schritte im Entwicklungsprozess. Ende 2021 soll der Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans für den ersten Bauabschnitt folgen, ab 2024 soll die Vergabe an Grundstücken an die WOBAK, Wohnungsbaugenossenschaften, Baugemeinschaften und weitere Bauherren über Konzeptverfahren beginnen. Mit dem Beginn der Erschließung des ersten Bauabschnittes ist ab Ende 2025 zu rechnen.

Autor:

Oliver Fiedler aus Gottmadingen

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