Stellungnahme der Landesregierung zum Verbot von Abholstationen im Einzelhandel
Vorteil für die Online-Riesen?
Stuttgart/ Landkreis Konstanz. Im ersten Lockdown durften stationäre Einzelhändler Abholstationen für bestellte Ware anbieten und konnten so weiter für ihre Kunden da sein, auch wenn die Geschäfte geschlossen bleiben mussten. Im neuen Lockdown, der seit einer Woche gilt, ist das nicht mehr erlaubt. Gerade bei vielen kleineren Unternehmen stößt diese Entscheidung indes noch immer auf Unverständnis, denn in den meisten anderen Bundesländern ist die Abholung von Ware erlaubt. Grund genug für das...