Pläne werden öffentlich ab dem 31. Januar ausgelegt
Anhörung zum Naturschutzgebiet »Murbacher Ried«

Murbacher Ried | Foto: Das Gelände des geplanten Naturschutzgebiet "Murbacher Ried". swb-Bild: RPF
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Gottmadingen/ Freiburg. Das Regierungspräsidiums Freiburg beabsichtigt die Ausweisung des neuen Naturschutzgebietes „Murbacher Ried“ auf Gemarkung Randegg der Gemeinde Gottmadingen.Das Gelände süöstlich des Weilers zur Biber hin ist dabei Teil des Natura2000- Managementplans »Gottmadinger Eck« der im März letzten Jahres vorgestellt wurde und der sich von Gailingen im Süden bis zum Heilsberg im Norden und bis an den Verlauf der Biber. Die Vorbereimgen sind seit 2016 bereits im Gange.

Wie das RP mitteilt, beginnt das förmliche Verfahren zur Unterschutzstellung am Montag, 31. Januar. Im Rahmen dieses Verfahrens können die sogenannten Träger öffentlicher Belange sowie Bürgerinnen und Bürger Stellungnahmen zu dem Vorhaben abgeben. Nach erfolgreichem Abschluss dieser Beteiligung kann dann die Rechtsverordnung für das neue Naturschutzgebiet in Kraft treten.

Der Entwurf der Verordnung einschließlich einer Übersichtskarte kann von Montag, 31. Januar, bis einschließlich Montag, 28. Februar, aufder Internetseite des Regierungspräsidiums(www.rp-freiburg.de) eingesehen werden. Die Unterlagen können auch beim Regierungspräsidium Freiburg, Bissierstraße7, 79114 Freiburg, Raum 1.30, nach telefonischer Terminvereinbarung unter 0761/208-4242 oder 0761/208-4239 oder per E-Mail unterreferat55@rpf.bwl.deeingesehen werden.

Auch beim Landratsamt Konstanz werden die Unterlagen veröffentlicht. Sie liegen im Landratsamt am Benediktinerplatz 1 in Konstanz, Zimmer B 225 aus und können nach telefonischer Terminvereinbarung unter 07531/800-1220 oder 07531/800-1222 oder per E-Mail unter naturschutz@lrakn.deeingesehen werden.

Ebenso veröffentlicht werden die Unterlagen im Rathaus Gottmadingen, 2.OG im Bauamt in den Sprechzeiten von Montag bis Freitag von 9 Uhr bis 12 Uhr sowie Montag und Dienstag von 14 Uhr bis 15:30 Uhr und Donnerstag von 14 Uhr bis 18 Uhr.

Bedenken und Anregungen zu dem Verordnungsentwurf einschließlich der Anlagen können während der Auslegungsfrist ans RP gerichtet werden: Regierungspräsidium Freiburg, Abteilung Umwelt, oder per mail an die Mailadresseabteilung5@rpf.bwl.de.

Autor:

Oliver Fiedler aus Gottmadingen

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