Die Frist zur Einreichung endet am 31. März 2022
Land finanziert mobile Endgeräte für Lehrkräfte

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Landkreis Konstanz. Seit 2019 unterstützt das Land Baden-Württemberg Schulträger bei der Beschaffung von mobilen Endgeräten für Lehrkräfte. Landesweit stehen hierfür 65 Millionen Euro zur Verfügung – ein guter Teil davon fließt in die Gemeinden zwischen Konstanz über Radolfzell bis zur Halbinsel Höri. Für 287 Geräte haben die Schulträger aus dem Wahlkreis Konstanz seit Beginn des Förderzeitraums die notwendigen Nachweise für die Auszahlung eingereicht.

»Es freut mich, dass so viele Lehrerinnen und Lehrer aus meiner Heimat von der Landesunterstützung profitieren konnten und für einen digitalen Unterricht ausgerüstet werden«, sagt die Landtagsabgeordnete Nese Erikli. Die Abgeordnete hatte beim Kultusministerium den aktuellen Stand der bislang eingereichten Nachweise der Schulträger abgefragt.

Die meisten Geräte wurden in Radolfzell (230) angeschafft. Aber auch die kleineren Gemeinden Allensbach (22), Gaienhofen (20), Moos (10) und Öhningen (5) konnten bisher unterstützt werden. Von den Gemeinden Konstanz und Reichenau ging dagegen bislang kein Nachweis zum Kauf von Dienst-Laptops oder –Tablets für Lehrerinnen und Lehrer ein. »Ich rufe dringend dazu auf, dies noch nachzuholen, sollten entsprechende Geräte seitens der Schulen angeschafft worden sein«, erklärt Nese Erikli.

Schulleiterinnen und Schulleitern rät Erikli, sich bei den für sie jeweils zuständigen Behörden zu erkundigen. »Es wäre ein bedauerliches Signal für Lehrerinnen und Lehrer, die gerne auf ein solches Leihgerät für den Unterricht zurückgreifen würden und das bereitgestellte Budget vorerst ungenutzt bliebe«, sagt Erikli.

Die Frist zur Einreichung endet am 31. März 2022. Den Schulträgern steht ein individuelles Budget zur Verfügung, das sie per vereinfachtem Online-Verfahren abrufen können. Sollten die Mittel dann nicht genutzt worden sein, müssen sie zurückgezahlt werden und werden zu einem späteren Zeitpunkt neu vom Land verteilt. Förderfähig sind neben Endgeräten wie Tablets oder Laptops auch die Installation sowie notwendiges Zubehör. Die Ausstattung bleibt im Besitz der Schule und wird den Lehrerinnen und Lehrern bereitgestellt. Auch Geräte für Referendarinnen und Referendare werden vom Land bezuschusst, dasselbe gilt für den Kauf von Ersatz oder Reserve.

Hintergrund zur Förderrichtlinie »Leihgeräte für Lehrkräfte«:

Der Bund stellt den Ländern über eine Zusatz-Verwaltungsvereinbarung zum DigitalPakt Schule 2019 bis 2024 (»Leihgeräte für Lehrkäfte«) 500 Millionen Euro bereit. Auf Baden-Württemberg entfallen davon rund 65 Millionen Euro. Schulträger müssen keinen Eigenanteil leisten.

Träger öffentlicher Schulen erhalten die Mittel im Rahmen der Schulbudgets antraglos vom Kultusministerium über die Landkreise. Auch private Schulträger konnten sich ohne Antrag an das Ministerium wenden.

Träger entscheiden selbst, welche Geräte zu welchem Preis angeschafft werden. Auch müssen die Gelder nicht gleichmäßig auf alle Schulen verteilt werden, sondern können z.B. dorthin fließen, wo der Bedarf am höchsten ist.

Die Frist zur Einreichung der Nachweise endet am 31. März 2022.

- Anja Kurz

Autor:

Redaktion aus Singen

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