Konzessionsvertrag soll bis Dezember gekündigt werden
Kanton will Rheinkraftwerk künftig selbst nutzen

Rheinfall | Foto: Seit 1951 wird der Absturz des Rheinfall auch zur Stromgewinnung genutzt. swb-Bild: of/Archiv
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Schaffhausen. Der Regierungsrat des Kanton beabsichtigt die Ende 2030 auslaufende Wasserrechtskonzession der Rheinkraftwerk Neuhausen AG (RKN) nicht zu erneuern. Stattdessen strebt er eine eigene Nutzung der Wasserkraft am Rheinfall an. Entsprechend muss der Kanton dem jetzigen Konzessionsinhaber (RKN) mindestens 10 Jahre vor Ablauf der Konzession, das heißt bis 27. Dezember 2020, mitteilen, dass er den sogenannten Heimfall ausübt. Das Vorgehen ist mit dem Kanton Zürich abgestimmt. Der Regierungsrat hat dazu eine entsprechende Vorlage zuhanden des Kantonsrates verabschiedet.

Auslaufende Wasserrechtskonzession 2030

Im Jahre 1948 erteilten die Kantone Schaffhausen und Zürich der Interessengemeinschaft Aluminiumwerke Neuhausen AG (heutige Rheinkraftwerk Neuhausen AG, RKN) das Recht zur Errichtung und zum Betrieb einer Wasserkraftanlage am Rhein bei Neuhausen. Die Anlage nahm 1950 ihren Betrieb auf. Die Wasserrechtskonzession der RKN läuft am 27. Dezember 2030 aus. Die RKN hat beim Kanton ein Gesuch um Erteilung einer neuen Konzession eingereicht. Gestützt auf die eidgenössische Wasserrechtsgesetzgebung muss der Kanton mindestens 10 Jahre vor Ablauf der Konzession (bis 27. Dezember 2020) dazu einen Entscheid fällen.

Die Weichen frühzeitig richtig stellen

Da der Kantonsrat in zehn Jahren (2030) über die Verleihung der neuen Konzession zu entscheiden hat, macht es aus Sicht des Regierungsrates Sinn, dass er nun die Stossrichtung für eine künftige Nutzung der Wasserkraft in den Grundzügen vorgibt bzw. bestätigt. Damit wird gewährleistet, dass der Regierungsrat die Umsetzung des Vorhabens im Sinne des Kantonsrates an die Hand nimmt und zum definitiven Entscheid vorbereitet. Mit der vom Regierungsrat verabschiedeten Vorlage soll daher einerseits ein Entscheid über die von der RKN beantragte Erneuerung der Konzession gefällt werden und andererseits soll - im Falle der Zustimmung des Parlaments - die weitere Umsetzung des Geschäfts festgelegt werden.

Interessantes Kraftwerk

Aus wirtschaftlicher Sicht ist das RKN attraktiv. Es nutzt derzeit 29,9 m3/s und weist eine jährliche Energieproduktion von etwa 45 GWh durch das starke Gefälle auf. Das Werk befindet sich in einem guten Zustand und die Gestehungskosten belaufen sich zurzeit auf ca. 2,9 Rappen / kWh, was ausgesprochen günstig und deutlich unter dem Marktwert ist. Ausserdem ist im Falle einer Neukonzessionierung mit keinen zusätzlichen nennenswerten umweltrechtlichen Auflagen zu rechnen. Der Betrieb kann im Wesentlichen mit den bestehenden Anlagen und der bisherigen Produktion weitergeführt werden. Auch können die Anlagen durchgehend mit Volllast betrieben werden.

Ausübung des Heimfalls

Der Regierungsrat spricht sich in der Vorlage für die Variante der Eigennutzung durch den Kanton aus, d.h. er strebt eine eigene Nutzung der Wasserkraft des Rheins an. Folglich soll das Gesuch der RKN um eine Konzessionserneuerung - in Abstimmung mit dem Kanton Zürich - abschlägig beantwortet werden. Das bedeutet, dass der sogenannte Heimfall hinsichtlich der bestehenden Anlagen auszuüben ist, damit diese dannzumal dem neuen Konzessionär (Kanton) überlassen werden können; dies ist dann allerdings erst im Jahre 2030 der Fall.

Im Einklang mit kantonaler Energiestrategie

Die Fortführung des Wasserkraftwerkes entspricht der Energiestrategie 2050 des Bundes. Der Regierungsrat hat sich bezüglich der zukünftigen Stromversorgung ebenfalls für die Variante «Regionale Wertschöpfung» ausgesprochen. Potenziale, die regional vorhanden sind, sollen demzufolge genutzt werden, sofern dies auf nachhaltige Art und Weise möglich ist. Damit bleibt auch die damit verbundene Wertschöpfung im Kanton. Mit der Ausübung des Heimfalls beim RKN und der näheren Anbindung an den Kanton sichert er den Weiterbetrieb des Kraftwerks und damit die Nutzung einer einheimischen, erneuerbaren Ressource. Das ist auch aus klimapolitischer Sicht sinnvoll.

Regierungspräsident und Energiedirektor Martin Kessler zum gewählten Vorgehen: «Der Kanton hat auf das Ende der Konzession hin die einmalige Gelegenheit, das Kraftwerk zu übernehmen. Das wirtschaftliche und energiepolitische Potential des Kraftwerks ist für den Kanton Schaffhausen sehr interessant und bietet erhebliche Chancen. Im Übrigen entspricht die Fortführung des Wasserkraftwerks der Energiestrategie von Bund und Kanton und ist auch aus klimapolitischer Sicht sinnvoll.»

Autor:

Oliver Fiedler aus Gottmadingen

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