Hecker-Gruppe gedenkt 70 Jahre Grundgesetz
„Unveräußerlichen Menschenrechte“

Hecker Grundgesetz | Foto: Mitglieder der Hecker-Gruppe Singen und der Klettgau-Kanoniere, im Zentrum Bürgermeister Christian Behringer (roter Kragen), rechts daneben Alleinvorstand Staatsbrauerei Rothaus Christian Rasch. swb-Bild: Hecker
  • Hecker Grundgesetz
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Singen. 70 Jahre Grundgesetz, das ist Anlass für die Hecker-Gruppe Singen dieses denkwürdige Jubiläum angemessen zu begehen. An vielen Veranstaltungen im laufenden Jahr erinnern die Singener Freischärler dem Dokument, das Deutschland zu dem gemacht hat, was es heute darstellt. Eine föderale Republik auf der Basis eines funktionierenden Rechtsstaates welche den Bürgern ein Leben in Einigkeit, Freiheit und Wohlstand ungesehen des Standes, der Konfession oder des Geschlechts ermöglicht hat und zukünftig ermöglichen wird.

Diesem Jubiläum zu gedenken hat man sich gemeinsam mit den Klettgaukanonieren in Grafenhausen auf dem Gelände der Rothausbrauerei eingefunden. Die Idee einer solchen Veranstaltung sind sowohl beim Alleinvorstand der Badischen Staatsbrauerei Rothaus Christian Rasch wie auch dem Bürgermeister von Grafenhausen Christian Behringer auf große Zustimmung gestoßen.

Kanoniere wie auch die Freischärler aus Singen bilden den angemessenen Rahmen. Die Offiziellen finden die richtigen Worte zum Grundgesetzjubiläum bevor der Tag mit 21 Salutschüssen gewürdigt wird. Der Einladung von Vorstand Christian Rasch sind die Akteure gerne gefolgt. In den Räumlichkeiten der Brauerei standen ein stärkendes Vesper, wie auch die begehrten Getränke der Rothausbrauerei zur Verfügung.Das Verlesen einer Proklamation aus den Jahren 1848/49 und dem Vortragen bekannter Freiheits- und Revolutionslieder durch die Singener Delegation rundeten die gelungene Veranstaltung ab.

Die Singener Revoluzzer nutzen das Jubiläum unseres Grundgesetzes recht gerne um eine Brückenschlag in die Zeiten des Vormärz zu machen. Am 14. September 1847 haben Friedrich Hecker, Gustav Struve und anderer Freiheitskämpfer vor dem Salmen in Offenburg nach intensiver Debatte die niedergeschriebenen 13 Forderungen des Volkes ausgerufen. Diese sind auch als die „unveräußerlichen Menschenrechte“ bekannt. Viele Element dieser Forderungen finden im Mai 1949 Eingang ins Grundgesetz. Beispielhaft sind genannt Versammlungsfreiheit (Artikel 8 GG), die Pressefreiheit (Artikel 5 GG) und die Gewissensfreiheit (Artikel 4 GG). Auch wird die Lehrfreiheit, Religionsfreiheit und die Vereidigung des Militärs auf die Verfassung gefordert. Die Forderung nach gerechter Besteuerung und Bildungsfreiheit ungesehen des Standes, der Konfession oder des Geschlechts zeigt die Aktualität dieses Dokumentes. Die Rechtsprechung will man in die Hände von Geschworenengerichte legen, da die Gerechtigkeitspflege Sache des Volkes sei. Nach der zerbrochen Revolution von 1848/49 dauerte es noch viele Jahre bis zur Formulierung des Grundgesetzes, aber die Gedanken der Revolutionäre haben sich durchgesetzt. Hecker wäre zufrieden.

- Stefan Mohr

Autor:

Redaktion aus Singen

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