17-Jähriger Testkäufer wäre leicht an Spirituosen gekommen
Vier Geschäfte bei Alkohol-Testkäufen durchgefallen

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Singen. Das Ordnungsamt, die Polizei Singen und die Singener Kriminalprävention (SKP) führten im Juli wieder Alkoholtestkäufe in Singen in verschiedenen Verkaufstellen vom Supermakt bis zur Tankstelle durch.

Die Bilanz der aktuellen Testkäufe ist aber nicht positiv, wurde nun bekannt gegeben. An vier der elf getesteten Stellen (eine Tankstelle/drei Supermärkte) gab es Alkohol für einen Minderjährigen käuflich zu Erwerben. Der im Vorfeld geschulte Testkäufer war 17 Jahre alt und er hätte laut Jugendschutzgesetz keine Spirituosen kaufen dürfen.

Der Jugendliche wurde zwar fast immer nach seinem Ausweis gefragt, das Kassenpersonal an den durchgefallenen Stellen hatte dann aber ein falsches Alter berechnet. In einem Fall wurde gar kein Ausweis verlangt, so die Bilanz der Aktion, die in der Stad mindestenz zwei Mal pro Jahr durchgeführt wird.

Die Stadtverwaltung und die Polizei werden diese Tests auch in Zukunft durchführen und weiterhin über die Risiken des Alkoholkonsums aufklären, kündigten sie an. Den Akteuren gehe es nicht um Alkoholabstinenz, sondern um die Einhaltung des Jugendschutzes und allgemein um den verantwortungsvollen Umgang mit Alkohol. Denn nicht umsonst und gerade zum Gesundheitsschutz wurden dafür ja von den Gesundheitsbehörden Regeln aufgestellt.

Autor:

Oliver Fiedler aus Gottmadingen

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