Vorbereitungen auf Urnengang im Mai laufen
Das Kreuz mit der Wahl

Wahlleiter Thorsten Keller Stockach  | Foto: Hatte schon oft die Wahl: Thorsten Keller:swb-Bild: sw
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Raum Stockach. Wer die Wahl hat, hat die Qual. Das gilt auch für die Verantwortlichen, die Wahlen vorbereiten müssen - denn sie müssen sich durch die Organisation quälen. Zur Erleichterung dieser Aufgabe hat der Stockacher Gemeinderat einen Gemeindewahlausschuss für die Kommunal- und Europawahl am Sonntag, 26. Mai, bestellt, der für die Leitung der Gemeindewahlen und die Feststellung des Wahlergebnisses zuständig ist. Vorsitzender ist qua Amt und Gesetz Bürgermeister Rainer Stolz.

Stellvertretender Vorsitzender wäre eigentlich einer der gewählten Bürgermeisterstellvertreter. Für den Fall aber, dass sich alle Stellvertreter selbst als Kandidaten für den Urnengang aufstellen lassen, wurde Thorsten Keller von der Stadt Stockach vom Gemeinderat zum stellvertretenden Vorsitzenden gewählt. Zu Beisitzern wurden die bisherigen Gemeinderäte Thomas Bosch und Daniel Traber sowie Hauptamtsleiter Hubert Walk ernannt, ihre Ersatzleute sind Sonja Wochner, Alexander Ecker und Bernhard Keßler.

Für die Kommunalwahl am Sonntag, 26. Mai, hat sich die Stadt Stockach mit Genehmigung des Gemeinderats folgenden Zeitplan gegeben. Am Freitag, 8. Februar, wird die Wahl öffentlich bekannt gemacht, die Einreichungsfrist für Kandidaten beginnt am Tag danach. Wahlvorschläge können bis Donnerstag, 28. März, um 18 Uhr abgegeben werden - dieser Termin ist gesetzlich vorgegeben. Der Gemeindewahlausschuss wird am Dienstag, 2. April, zusammen kommen und über die Zulassung der Wahlvorschläge beraten. Diese Wahlvorschläge werden dann am Freitag, 12. April, öffentlich bekannt gemacht.

In der Gemeinderatssitzung gab Thorsten Keller zwei Änderungen in den Modalitäten bekannt. Einmal können bei den Wahlen zum Ortschaftsrat doppelt so viele Kandidaten ins Rennen gehen wie Plätze zu vergeben sind. Diese Regelung gilt allerdings nicht für Mahlspüren im Tal und Seelfingen, da in diesen beiden Ortsteilen nach den Vorgaben der unechten Teilortswahl gewählt wird. Und dann wird das Verbot der Verwandtschaft und Verschwägerung auch bei den Ortschaftsräten aufgehoben: In das Gremium dürfen auch nahe Verwandte und Verschwägerte gewählt werden.

- Simone Weiß

Autor:

Redaktion aus Singen

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